Norm [VORAB BEREITGESTELLT]
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Dieses Dokument ersetzt DIN EN 228 Berichtigung 1:2020-08 , DIN EN 228:2017-08 .
Beabsichtigter Ersatz zum 2025-09 für: DIN EN 228 Berichtigung 1:2020-08 , DIN EN 228:2017-08 , DIN EN 228:2024-04 .
Gegenüber DIN EN 228:2017-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einführung des neuen Abschnitts "Begriffe"; b) Aktualisierung der normativen Verweise auf undatierte Fassungen, wenn sie nicht Anforderungen aus Europäischen Richtlinien betreffen (in Übereinstimmung mit Entscheidungen des CEN/TC 19 in Abstimmung mit der Europäischen Kommission), und Aktualisierung der effektiven Veröffentlichungsdaten, wo erforderlich; c) Aufnahme mehrerer aktualisierter Prüfverfahren in die Tabellen. Die Europäische Kraftstoff-Qualitätsrichtlinie 98/70/EG [1] und deren Änderungen [2], [3], [4], [5], [6], [7] und [13] nehmen Bezug auf die in EN 228:2012+A1:2017 enthaltenen Prüfverfahren, mit der Anforderung, dass aktualisierte Analyseverfahren nachweislich mindestens dieselbe Genauigkeit und mindestens dieselbe Präzision ergeben müssen wie die Prüfverfahren, die sie ersetzen; d) Streichung der Empfehlung unter 6.1 hin zur Bereitstellung eines Nachweises für die biologische Herkunft von Ethanol, da dies nun vollständig durch die (überarbeitete) Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EG abgedeckt ist; e) Bezugnahme auf EN 16270, 6.4, als Verfahren für die Bestimmung hochsiedender Komponenten in unverbleitem Ottokraftstoff; f) Aufnahme von CEN/TR 17491 in 6.4, für weitere Informationen zu Anilin, N-Methylanilin, N-Ethylanilin, N,N-Dimethylanilin und sekundärem Butylacetat bei Verwendung als Blendkomponenten in unverbleitem Ottokraftstoff; g) die richtige Verwendung der Nachkommastelle für den Siedeendpunkt (FBP, en: Final Boiling Point), den Destillationsrückstand und den Abdampfrückstand in den Grenzwerten wurde umgesetzt, um die Anforderungen an die Ergebnisangabe des Prüfverfahrens zu erfüllen; h) Klarstellung unter 6.7.2, wie mit Situationen umzugehen ist, in denen das Prüfverfahren eine Korrektur der systematischen Abweichung beim Verfahren zur Beilegung von Streitfällen beinhaltet; i) Aufnahme der neuen EN ISO 4259-1 und EN ISO 4259-2 zur Präzision von Messverfahren und Ergebnissen anstelle der zurückgezogenen EN ISO 4259; j) Aufnahme eines neuen Prüfverfahrens für Dampfdruck, EN 13016-3, und Festlegung von EN 13016-1 als Schiedsmethode; k) Aufnahme eines neuen Mikrodestillations-Prüfverfahrens, EN 17306, und Festlegung von EN ISO 3405 als Schiedsmethode; l) Änderung der Schiedsmethode bezüglich des Gehalts an Benzol, Sauerstoff und Methanol zu EN ISO 22854; m) Aufnahme von EN 13723 als zusätzliches Analyseverfahren für den Bleigehalt und Festlegung von EN 237 als Schiedsmethode, eine eventuelle Änderung der Schiedsmethode in naher Zukunft erlaubend; n) Entfernung der Verweisung auf EN 238 und Festlegung von EN ISO 22854 als Schiedsmethode für den Benzolgehalt; o) Entfernung der Verweisung auf EN 16135 als ein Verfahren zur Bestimmung des Mangangehalts; p) Aufnahme eines neuen GC-VUV-Prüfverfahrens, EN 18015, für die Bestimmung des Gehalts an Olefinen, Aromaten, Benzol, Sauerstoff und sauerstoffhaltigen Verbindungen; q) Vereinheitlichung der Destillationseigenschaften für E5 und E10 durch Herabsetzen der E70-Mindestwerte für E10 in Tabelle 3 um 2 % V/V.
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