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Dieses Dokument behandelt die technischen Anforderungen für Erzeugungsanlagen, die direkt am Mittelspannungsverteilnetz betrieben werden und dem Typ B zugeordnet sind. Es regelt den sicheren und netzverträglichen Parallelbetrieb solcher Anlagen mit dem öffentlichen Netz. Der Anwendungsbereich umfasst insbesondere Schutzfunktionen wie Spannungs- und Frequenzüberwachung, das Verhalten bei Netzstörungen wie Spannungseinbrüchen und Frequenzänderungen, die Fähigkeit zur Blindleistungsbereitstellung sowie die Kommunikation mit dem Netzbetreiber über geeignete Schnittstellen. Ziel ist es, die Stabilität und Sicherheit des Mittelspannungsnetzes auch bei dezentraler Einspeisung zu gewährleisten. Einschränkungen bestehen insofern, als die Norm nicht für Erzeugungsanlagen gilt, die ausschließlich im Inselbetrieb arbeiten oder unter die Netzanschlussregeln für Typ-C- und Typ-D-Anlagen fallen. Diese größeren Anlagen unterliegen den Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber und werden in anderen Regelwerken wie der VDE-AR-N 4120 behandelt. Auch Anlagen, die am Niederspannungsnetz angeschlossen sind, fallen nicht unter diese Norm, sondern unter die EN 50549-1. Gegenüber DIN EN 50549-2 (VDE 0124-549-2):2020-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Eine Anforderung zur Störfestigkeit gegenüber Phasensprüngen wurde eingeführt; b) Die Anforderung bezüglich ROCOF-Störfestigkeit für synchrone und nicht synchrone Erzeugungstechnologie wurde harmonisiert; c) FRT für Typ-A wurde von einer Empfehlung zu einer Anforderung geändert; d) Für EESS wurden für den Fall einer Überfrequenz weitere Einzelheiten angegeben. Typische Anwendungsbeispiele für die EN 50549-2/A1 sind große Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die direkt am Mittelspannungsnetz einspeisen, Windenergieanlagen in ländlichen Regionen mit Mittelspannungsanschluss, Blockheizkraftwerke in Industrieparks sowie Batteriespeichersysteme, die zur Netzstützung und zur Bereitstellung von Regelenergie eingesetzt werden. Auch hybride Erzeugungssysteme, die verschiedene Technologien kombinieren und über eine gemeinsame Mittelspannungsanbindung verfügen, fallen unter diese Norm.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50549-2:2020-10; VDE 0124-549-2:2020-10 .
Gegenüber DIN EN 50549-2 (VDE 0124-549-2):2020-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Eine Anforderung zur Störfestigkeit gegenüber Phasensprüngen wurde eingeführt. b) Die Anforderung bezüglich ROCOF-Störfestigkeit für synchrone und nicht synchrone Erzeugungstechnologie wurde harmonisiert. c) FRT für TypA wurde von einer Empfehlung zu einer Anforderung geändert. d) Für EESS wurden für den Fall einer Überfrequenz weitere Einzelheiten angegeben.