Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die in DIN EN 71-9 betrachteten organischen Chemikalien lassen sich in folgende Gruppen unterteilen:
Die Norm ist anwendbar auf Spielzeuge oder Teile davon, die bei vorhersehbarem oder bestimmungsgemäßem Gebrauch über längere Zeit mit der Haut in Kontakt kommen, wahrscheinlich in den Mund genommen werden, oral aufgenommen werden können, mit den Augen in Kontakt kommen können bzw. organische Verbindungen enthalten, die inhaliert werden könnten.
Bei dieser Europäischen Norm handelt es sich um die konsolidierte Fassung der Norm EN 71-9:2005, in die die Änderung A1 sowie die Berichtigung 1, die ausschließlich die Deutsche Fassung betrifft, nach Annahme durch CEN eingearbeitet wurden. Die Europäische Norm (EN 71-9:2005 + A1:2007) wurde vom CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug", dessen Sekretariat vom DS (Dänemark) gehalten wird, auf der Grundlage eines speziellen Mandates der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und des Sekretariats der Europäischen Freihandelszone erarbeitet. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist der Unterarbeitsausschuss NA 039-02-01-03 UA "Organisch-chemische Verbindungen in Spielzeug" im NAGD.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 71-9 Berichtigung 1:2007-06 , DIN EN 71-9:2005-05 .
Gegenüber DIN EN 71-9:2005-05 und DIN EN 71-9 Berichtigung 1:2007-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Änderung A1:2007 wurde unverändert übernommen: 1) das Wort "Dokument" wurde an mehreren Stellen im Text durch "Norm" ersetzt; 2) prEN 71-10 und prEN 71-11 wurde im gesamten Text durch EN 71-10 und EN 71-11 ersetzt; 3) der vierte Absatz der Einleitung wurde gestrichen und durch einen neuen Absatz ersetzt; 4) die Tabellenfußnote a in Tabelle 1 wurde gestrichen; 5) der Text A.1 wurde gestrichen und durch einen neuen Text A.1 ersetzt; b) die Berichtigung 1:2007-06 wurde vollständig in die Norm übernommen: 1) in Tabelle 2 E in der Spalte "Grenzwert" in den Zeilen 3 bis 7 muss es "0,5 mg/l (gesamt)" statt "5 mg/l (gesamt)" heißen; 2) in Tabelle 2 H in der Spalte "Grenzwert" in den Zeilen 3 und 4 muss es "10 mg/kg" statt "10 mg/l" heißen.