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Norm [AKTUELL]
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Gaskonsolen werden gebaut, um Gase zur Anwendung beim Schweißen, Plasmaschneiden, Fugenhobeln und für verwandte Prozesse in nicht-explosiver Atmosphäre zu liefern. Sie dienen dazu, den Gasfluss zu leiten oder Gasflüsse zu mischen oder beides. Die Gaskonsole kann ein Einzelgerät sein, das an eine getrennte Stromquelle angeschlossen ist, oder eine Einheit, die gemeinsam mit der Schweißstromquelle in einem Gehäuse untergebracht ist. Dieser Teil der Reihe DIN EN (IEC) 60974 legt Sicherheits- und Leistungsanforderungen für Gaskonsolen fest, die für den Gebrauch mit brennbaren Gasen oder Sauerstoff vorgesehen sind. Im Falle, dass die Gaskonsole gemeinsam mit der Schweißstromquelle in einem Gehäuse untergebracht ist, gilt diese Norm auch für die Stromquelle.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60974-8:2016-08; VDE 0544-8:2016-08 .
Gegenüber DIN EN 60974-8 (VDE 0544-8):2016-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme einer Einleitung; b) Ergänzung und Aktualisierung der normativen Verweisungen; c) Aufnahme der englischen Benennungen in Abschnitt 3; d) Ersatz der Benennung „Einzel-Gaskonsole“ durch „externe Gaskonsole“ (Definition 3.6); e) Ersatz der Benennung „Ein-Fehler-Zustand“ durch „Einzelfehler“ und Korrektur deren Definition (3.8); f) Aufnahme zusätzlicher Definitionen „gefährliches aktives Teil“ (3.9) und „gefährliches Teil“ (3.10); g) umfangreiche Ergänzungen in 6.1 (Isolierung), 6.2 (Schutz gegen elektrischen Schlag bei bestimmungsgemäßem Betrieb (direktes Berühren)), 7.3 (Grenzwerte für den Temperaturanstieg); h) Änderung der Benummerung der Unterabschnitte von Abschnitt 9 und Abschnitt 13; i) Änderung der Anmerkung in 9.3.1 in eine Anforderung (jetzt 9.4.1); j) Konkretisierung der Anforderung im Falle, dass eine Buchstaben-Kennzeichnung im Versorgungs-Gasschlauch verwendet wird (10.1); k) Ergänzung der Anforderungen zur Dichtheitsprüfung (10.3); l) Ersatz der Anforderungen zu Steuerstromkreisen (Abschnitt 11) durch Verweisung auf 60974-1:2017; m) Ergänzung von Anforderungen zur Bedienungsanleitung (jetzt 13.2); n) Ersatz der Benennung „Leistungsschild“ durch „Typenschild“ (Anhang B).