Sekundärzellen und -batterien - Symbole für die Kennzeichnung zur Identifikation ihrer Chemie (IEC 62902:2025); Deutsche Fassung EN IEC 62902:2025

Norm [VORBESTELLBAR]

DIN EN IEC 62902:2025-12

VDE 0510-902:2025-12

Sekundärzellen und -batterien - Symbole für die Kennzeichnung zur Identifikation ihrer Chemie (IEC 62902:2025); Deutsche Fassung EN IEC 62902:2025

Englischer Titel
Secondary cells and batteries - Marking symbols for identification of their chemistry (IEC 62902:2025); German version EN IEC 62902:2025
Ausgabedatum
2025-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
25

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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument legt Verfahren für die eindeutige Identifizierung von Sekundärzellen, -batterien, -batteriemodulen und -blockbatterien entsprechend ihrer Chemie fest (Technik der elektrochemischen Speicherung). In diesem Dokument werden die Bedingungen für die Verwendung der Kennzeichnungen festgelegt, die die Chemie dieser Sekundärbatterien angeben. Die Einzelheiten der Kennzeichnungen und ihrer Anwendung werden in diesem Dokument definiert. Die in diesem Dokument beschriebenen Kennzeichnungen sind anwendbar für Sekundärzellen, Batterien, Batteriemodule, und Blockbatterien, wenn sie für die Endnutzung in Verkehr gebracht werden und ihr Batterievolumen 900 cm³ übersteigt. Die Kennzeichnung der Chemie ist für die Phasen Installation, Betrieb und Außerbetriebnahme im Batterie-Lebenszyklus nützlich. Viele Recycling-Prozesse sind chemiespezifisch, deshalb kann es zu unerwünschten Vorfällen kommen, wenn eine Batterie mit ungeeigneter Chemie einem bestimmten Recycling-Prozess zugeführt wird. Daher ist die Batterie so gekennzeichnet, dass ihre Chemie erkennbar ist, um eine sichere Handhabung während der Sortier- und Recyclingprozesse sicherzustellen.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN IEC 62902 (VDE 0510-902):2020-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung einer Einleitung; b) Hinzufügung von Ausnahmen und Klarstellungen für die Kennzeichnung der Hintergrundfarbe; c) Hinzufügung eines Berechnungsverfahrens für das Batterievolumen; d) Hinzufügung einer neuen Anmerkung zum Anwendungsbereich; e) Hinzufügung eines Begriffs und einer Definition für die Hauptanbringungsfläche; f) Hinzufügung zusätzlicher Informationen zur chemischen Zusammensetzung von Li-Ionen-Batterien; g) Hinzufügung eines neuen Unterabschnitts zur adaptiven Größe; h) Klarstellung der Prüfverfahren für die Haltbarkeit und Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung.

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