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Dieses Dokument legt Anforderungen, Prüfverfahren und erforderliche Prüfergebnisse fest, um ein grundlegendes Schutzniveau gegen Cybervorfälle für Folgendes zu gewährleisten: a) Schiffsfunkgeräte, die Teil des globalen Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) gemäß dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) in seiner geänderten Fassung und dem Internationalen Übereinkommen von Torremolinos über die Sicherheit von Fischereifahrzeugen in seiner geänderten Fassung sowie gegebenenfalls für andere schiffsmobile Funkanlagen; b) Schiffsfunknavigationsgeräte, die in dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) in seiner geänderten Fassung und in dem Internationalen Übereinkommen von Torremolinos über die Sicherheit von Fischereifahrzeugen in seiner geänderten Fassung; c) sonstige schiffsmobile Navigationshilfen und, soweit zutreffend, Navigationshilfen (AtoN). Das Dokument befasst sich sowohl mit dem normalen Betrieb der Ausrüstung als auch mit ihrer Wartung. Die Kommunikation, die von Navigations- oder Funkgeräten außerhalb der oben genannten Punkte a), b) und c) initiiert wird, beispielsweise von einem Schiff zu einem anderen Schiff oder zur Küste, fällt nicht in den Geltungsbereich dieses Dokuments. Dieses Dokument befasst sich nicht mit Cyber-Hygiene-Prüfungen, beispielsweise Anti-Malware-Scans und so weiter, die außerhalb der in diesem Dokument definierten Fälle durchgeführt werden. Das Dokument ist in eine Reihe von Modulen gegliedert, die sich mit verschiedenen Aspekten befassen. So zum Beispiel gegen böswillige Versuche, die tatsächlich oder potenziell nachteilige Auswirkungen auf Geräte, deren Netzwerke oder die von ihnen verarbeiteten, gespeicherten oder übertragenen Informationen haben.
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