Nachhaltige Veranstaltungsmanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (ISO 20121:2024)

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DIN ISO 20121:2025-09

Nachhaltige Veranstaltungsmanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (ISO 20121:2024)

Englischer Titel
Event sustainability management systems - Requirements with guidance for use (ISO 20121:2024)
Ausgabedatum
2025-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
71

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Ausgabedatum
2025-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
71
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3632173

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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument enthält die deutsche Übersetzung der Internationalen Norm ISO 20121:2024, die vom Projektkomitee ISO/PC 250 "Sustainability in event management" erarbeitet wurde, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 159-01-08 AA "Nachhaltige Messe-, Kongress- und Veranstaltungs-Dienstleistungen" im DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL). Dieses Dokument legt Anforderungen an ein nachhaltiges Veranstaltungsmanagementsystem für jegliche Art von Veranstaltung oder veranstaltungsbezogenen Tätigkeiten fest und gibt eine Anleitung zum Erfüllen dieser Anforderungen. Veranstaltungen stehen naturgemäß mitunter im besonderen Fokus der Öffentlichkeit und sind von begrenzter Dauer, mit sowohl positiven als auch negativen sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Auswirkungen. Dieses Dokument wurde erstellt, um Organisationen und Einzelpersonen bei der Verbesserung der Nachhaltigkeit ihrer veranstaltungsbezogenen Tätigkeiten behilflich zu sein. Zugleich hält es Organisationen dazu an, ihre Beziehung zur und Auswirkung auf die Gesellschaft sowie die gesellschaftlichen Erwartungen an Veranstaltungen zu berücksichtigen. Dieses Dokument stellt für eine Organisation eine Herausforderung dar, ihren Prozess und ihre Betrachtungsweise dahingehend zu verbessern, eine fortlaufende Leistungsverbesserung zu erreichen und ermöglicht der Organisation die Flexibilität, kreativer mit der Erbringung veranstaltungsbezogener Tätigkeiten umzugehen, ohne von der eigentlichen Zielsetzung der Veranstaltung abzuweichen. Dieses Dokument ist weder eine Prüfliste, noch gibt es Rahmenbedingungen für die Berichterstattung oder ein Verfahren für die Beurteilung der Nachhaltigkeit der durchgeführten Veranstaltungen vor. Dieses Dokument ist dafür vorgesehen, flexibel angewendet zu werden und ermöglicht es Organisationen, die sich mit nachhaltiger Entwicklung noch nicht förmlich beschäftigt haben, damit zu beginnen, ein nachhaltiges Veranstaltungsmanagementsystem umzusetzen. Organisationen mit schon vorhandenen Managementsystemen können die Anforderungen dieses Dokuments in ihre schon vorhandenen Systeme integrieren. Alle Organisationen können von dem Prozess der fortlaufenden Verbesserung im Laufe der Zeit profitieren. Dieses Dokument ist auf jede Organisation anwendbar, die beabsichtigt, Folgendes zu erreichen: a) ein nachhaltiges Veranstaltungsmanagementsystem einzuführen, zu verwirklichen, aufrechtzuerhalten und zu verbessern; b) die Einhaltung ihrer erklärten Nachhaltigkeits-Leitlinie zur nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen; c) das/die beabsichtigte(n) Ergebnis(se) seines nachhaltigen Veranstaltungsmanagementsystems zu erreichen; d) eine freiwillige Konformität mit diesem Dokument nachzuweisen, durch:

  • eine Erstparteikonformitätserklärung (Selbstbestimmung und -Konformitätserklärung);

    • eine Zweitparteikonformitätsbestätigung (Konformitätsbestätigung durch Parteien, die ein Interesse an der Organisation haben, wie zum Beispiel Kunden oder andere für sie agierende Personen); oder

      • eine unabhängige Drittparteikonformitätszertifizierung (zum Beispiel durch eine Zertifizierungsstelle)

      .

Inhaltsverzeichnis

ICS

03.100.70, 13.020.20

DOI

https://dx.doi.org/10.31030/3632173
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN ISO 20121:2013-04 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN ISO 20121:2013-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) generelle Überarbeitung des Dokuments; b) umfangreiche Ausarbeitung des Aspekts der Nachhaltigkeit; c) Aufnahme von Anhang D "Menschen- und Kinderrechte"; d) redaktionelle Überarbeitung des Dokuments.

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