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Publikation 2019-04
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Die bundesweit gültige Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt in § 21 Absatz 1 AwSV das Erfordernis von Rückhalteeinrichtungen für oberirdische Rohrleitungen zum Befördern flüssiger wassergefährdender Stoffe. TRwS 780-2 "Oberirdische Rohrleitungen - Teil 2: Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen" führt diese Gefährdungsabschätzung für bestimmte Rohrleitungstypen. Die Technische Regel beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteeinrichtungen verzichtet werden soll. Dieser DWA-Kommentar zum Arbeitsblatt DWA-A 780-2 (TRwS 780-2) liefert zusätzliche Erläuterungen und Hintergrundinformationen, die im Rahmen der Bearbeitung des Arbeitsblatts innerhalb der Arbeitsgruppe aufgekommen sind, und beschreibt umfassend die Handlungsspielräume. Durch die Nutzung des Kommentars werden zusätzliche Erkenntnisse vermittelt, die bei geeigneter Nutzung den Erfolg jedweder Maßnahme sichern.
1. Auflage, 72 Seiten, E-Book
BESTELL-NR. 75332