Inhouse-Seminar S-513
Die Durchführung von Lärmmessungen an Arbeitsplätzen darf nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung nur Personen übertragen werden, die über das notwendige Fachwissen verfügen und mit den anzuwendenden Vorschriften und Regelwerken vertraut sind. Als Messvorschrift zur Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz ist die neue DIN EN ISO 9612 grundlegend. Die Umsetzung der Norm erfordert die konkrete Bestimmung der im Einzelfall sinnvoll anzuwendenden Messstrategie. Diese hat ebenso wie die Ermittlung der Messunsicherheit maßgeblichen Einfluss auf die Dauer und damit die Effizienz des Messvorgangs.
Da die Durchführung von Lärmmessungen einige akustische Grundkenntnisse voraussetzt, z.B. zur Rechnung mit Pegelwerten, sollten die Teilnehmer über entsprechende Vorkenntnisse verfügen.
Dr.-Ing. Jürgen Maue
IFA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung