Beulsicherheitsnachweis für Schalen - Spezielle Fälle

Technische Regel Entwurf

DASt-Richtlinie 017:1992 - Entwurf

Beulsicherheitsnachweis für Schalen - Spezielle Fälle

Ausgabedatum
1992
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
59
Berichtigungsinformation
Im DIN-Anzeiger für technische Regeln 09/2014, 91.080.10, wurde dieses Dokument irrtümlich als zurückgezogen gemeldet. Das Dokument ist weiterhin gültig.

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1992
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Kurzreferat

Diese Richtlinie gilt für Rotationsschalen, und zwar: - in den Kapiteln 2 bis 5 für die dort beschriebenen speziellen Beulfälle spezieller Rotationsschalen; - in Kapitel 6 für allgemeine Beulfälle allgemeiner Rotationsschalen. Diese Richtlinie enthält Regelungen zum Nachweis der Schalenstabilität, die in DIN 18800 Teil 4 (11/90) noch nicht berücksichtigt sind. Sie gilt in Verbindung mit DIN 18800 Teil 1 bis 4. Diese Richtlinie gilt nur für vorwiegend ruhende Einwirkungen. Diese Richtlinie regelt den Tragsicherheitsnachweis für den Grenzzustand Instabilität. Dieser Nachweis wird als Beulsicherheitsnachweis bezeichnet. Bei Anwendung dieser Richtlinie brauchen, sofern nicht besonders angegeben, im allgemeinen keine zusätzlichen, das Schalenbeulen betreffenden Gebrauchstauglichkeitsnachweise geführt zu werden, weil bei ausreichender Tragsicherheit unter Gebrauchseinwirkungen (mit γF = 1,0) keine nennenswerten Beulverformungen zu erwarten sind. Die Frage, ob weitere Tragsicherheitsnachweise für andere mögliche Grenzzustände geführt werden müssen, wird durch den nach dieser Richtlinie geführten Beulsicherheitsnachweis nicht berührt. Regelungen dazu finden sich ggf. in den Anwendungsnormen. Diese Richtlinie gilt für duktile metallische Werkstoffe.
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