Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für die Ausbildung und Prüfung zum Fachmann für Kunststofflaminieren und -kleben. Dieser Qualifikationsnachweis der spezifischen Kenntnisse ist Voraussetzung für leitende und überwachende Tätigkeiten zur Sicherstellung der Qualität von Laminier- und Klebarbeiten von Faserverbundkunststoffen im Behälter-, Apparate-, Kanal- und Rohrleitungsbau, Boots-, Caravan, Fahrzeug- und Rotorblattbau sowie weiterer Bauwerke aus Faserverbundkunststoffen. Der Fachmann für Laminieren und Kleben soll insbesondere dort tätig werden, wo Auftraggeber oder zuständige Stellen seinen Einsatz verlangen, bzw. wo hohe Anforderungen an Sicherheit und/oder Belastbarkeit an die Herstellung bzw. Instandhaltung gestellt werden.