Kurzreferat
Die Richtlinie behandelt allgemeingültige, branchenunabhängige Grundlagen methodischen Entwickelns und Konstruierens und definiert diejenigen Arbeitsabschnitte und Arbeitsergebnisse, die wegen ihrer generellen Logik und Zweckmäßigkeit Leitlinien für ein Vorgehen in der Praxis sein können. Wesentliche methodologische Grundlagen sind hierbei Nomenklatur und Instrumentarium der Systemtechnik als allgemeine Problemlösungsmethodologie sowie die insbesondere für den Maschinenbau und die Feinwerktechnik bekannten Methodenvorschläge. Abläufe für unterschiedliche Branchen sollen dem Anwender dieser Richtlinie den Bezug zu speziellen Verhältnissen und Begriffen erleichtern. Ferner sollen sie die Möglichkeit geben, den vorhandenen Entwicklungs- und Konstruktionsablauf inhaltlich und organisatorisch zu überdenken und gegebenenfalls zu ändern, mit dem Ziel, den Aufwand zu reduzieren, die Möglichkeiten der Datenverarbeitung optimal einzusetzen und die Marktfähigkeit der entwickelten Produkte zu gewährleisten. Vor allem für eine durchgängige Datenverarbeitung im Gesamtunternehmen erscheint es notwendig, den CAD-Einsatz beim Entwicklungs- und Konstruktionsprozeß in ein logisches Vorgehen zu integrieren. Die Richtlinie wurde deshalb vor allem auch im Hinblich auf einen CAD-Einsatz erarbeitet.