Kurzreferat
Diese Richtlinie soll eine Hilfe bei der Erstellung von Wartungs- und Inspektionsplänen für die planmäßige Instandhaltung einer bestimmten Maschine oder Anlage sein. Eine Instandhaltung ist dann planmäßig, wenn die Wartung und die Inspektion einer Maschine/Anlage in festgelegtem Umfang und Zeitabstand systematisch durchgeführt werden. Dazu gehört auch, daß erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen vorgeplant, ggf. auch vorbeugend durchgeführt werden. Die spezifischen Belange des jeweiligen Betriebes und die Eigenarten der Maschinen sind bei der Planung zu berücksichtigen. Die Richtlinie gilt für alle technischen Investitionsgüter, die während ihrer Nutzungsdauer Instandhaltungsaufwand erfordern. Sie kann dem Planer des Herstellers Hinweise für eine instandhaltungsbezogene Maschinendokumentation geben und dient dem Instandhalter bei der Erstellung von betriebsbezogenen Instandhaltungsunterlagen.