Die Richtlinie gilt für Zerkleinerungsmaschinen der Bauarten Schneidmühlen, schnellaufende Prallzerkleinerungsmaschinen und Brecher. In der Richtlinie wird die Geräuschemission der genannten Zerkleinerungsmaschinen beschrieben, die nach einheitlichen Meßverfahren ermittelt worden ist. Zur Beschreibung dieser Emission dienen Emissionskennwerte.
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