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„Sachverständiger für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr“ – wer das hört, denkt sofort an einen offiziell bestellten Experten, der sicher nach streng festgelegten Kriterien ausgebildet und geprüft wurde. Doch das ist in Deutschland leider noch nicht der Fall. Tatsächlich weichen die Voraussetzungen, die ein Sachverständiger erfüllen muss, bisweilen so stark voneinander ab wie der Werdegang bis dahin, da der Begriff Sachverständiger nicht geschützt ist. Es liegt auf der Hand, dass klare Standards für mehr Sicherheit und eine verlässlichere Qualität sorgen würden. Die vorliegende Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 3 soll dazu beitragen, aus der noch zu schwammigen Bezeichnung des Sachverständigen ein geschütztes Berufsbild zu machen, auf dessen Kompetenz und bedingungslose Professionalität man sich verlassen kann. Sie will Mindestqualifikationen installieren, die bei der Ausbildung zum Sachverständigen für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr verbindlich sind, und die über das hinausgehen, was qualifizierte Stellen bereits an Anforderungen stellen.
VDI-MT 5900 Blatt 3 enthält die Anforderungen an die Kompetenz von Sachverständigen für Unfallanalyse. Sie bietet eine Aufstellung der Lehr- und Lerninhalte, die zur erfolgreichen abschließenden Prüfung zum Sachverständigen für Unfallanalyse befähigen sollen.
Die Richtlinie legt die Eingangsvoraussetzungen von auszubildenden Sachverständigen fest, sowie die Qualifikationen der an der Schulung beteiligten Referenten/Referentinnen und der Schulungseinrichtungen, in denen gelehrt wird. Sie benennt die Inhalte, die fachliches und methodisches Professionswissen aus verschiedenen Bereichen umfassen, und auch einen Exkurs zum ethischen Professionswissen beinhalten.
Die Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 3 definiert den Ablauf des mündlichen und des schriftlichen Teils der Sachverständigenprüfung und weitere Prüfungsinhalte. Auch Festlegungen zu Arten des schriftlichen Qualifikationsnachweises, zu obligatorischen Weiterbildungen und der Thematik der Anerkennung bisheriger Zugänge zum Berufsbild des Sachverständigen für Unfallanalyse sind Bestandteil dieser Richtlinie.
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Dokument wurde ersetzt durch VDI-MT 5900 Blatt 3:2024-04 .