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Technische Regel [NEU]
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Unter dem Eindruck schwindender Ressourcen und zunehmender Schäden durch klimatische Veränderungen setzt mehr und mehr ein globales Umdenken ein: Nachhaltigkeit ist das Gebot der Stunde, und dieses wird auch in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien verankert. Der Eurocode, Rahmenwerk des Baugewerbes, formuliert Anforderungen an nachhaltiges Bauen. So werden Maßnahmen im Bereich Herstellung, Entwurf, Dauerhaftigkeit, Wiederverwertbarkeit und Wiederverwendbarkeit verlangt, die bereits im Planungsprozess berücksichtigt werden müssen. Entsprechende Festlegungen finden sich zudem in der Normenreihe DIN 1045 „Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton“, und der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton e.V. (DAfStb) hat das erklärte Ziel, den Betonbau bis 2045 klimaneutral werden zu lassen. An diesem Punkt setzen die beiden hier vorliegenden Teile der DAfStb-Richtlinie an: Sie wollen Hilfestellung und Orientierung bieten, wie Emissionen bei der Herstellung und Entsorgung von Tragwerken verringert werden können. Sie geben konkrete Hinweise und Informationen zum Erreichen von Klimaneutralität durch geeignete Maßnahmen und Anforderungen. Damit können Planende und Ausführende die geforderten – aktuellen wie zukünftigen – Ziele leichter erfüllen. Es ist geplant, die Reihe zu erweitern.
Verwendung der Richtlinie
Die DAfStb-Richtlinie „Treibhausgasreduzierte Tragwerke aus Beton, Stahlbeton oder Spannbeton“ enthält Informationen zur Erfüllung der Reduktionsziele von Treibhausgasen in der Herstellung und Entsorgung von Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbauwerken. Die Richtlinie umfasst zwei Teile.
Teil 1 der Richtlinie beinhaltet Anforderungen und Nachweisführung der Treibhausgasreduktion im Rahmen einer Ökobilanz nach DIN EN 15978. Betrachtet werden die Emissionen bei der Herstellung und der Entsorgung der Tragstruktur, wobei auf der Basis eines Grenzwerts eine Treibhausgas-Minderungsklasse zugrunde gelegt wird. Als Referenzzustand dienen repräsentative Emissionen eines funktionalen Äquivalents aus dem Referenzjahr 2020. Datensätze und Durchschnittswerte in tabellarischer Form in den Anhängen ermöglichen die Einordnung.
Teil 2 der Richtlinie konkretisiert die Anforderungen aus Teil 1 für die Anwendung auf Deckenbauteile. Er enthält die Hinweise zum Vorgehen bei der Ermittlung des Referenzzustands als Ausgangspunkt für die Nachweisführung.
Neben den grundlegenden Anforderungen und Maßnahmenbeschreibungen versammelt die Richtlinie nützliche Arbeitshilfen wie Informationen zu Qualitätssiegeln, weiterführenden Studien und Lebenszyklusphasen und vergleichende Betrachtungen europäischer und nationaler Organisationen im Bereich Ökobilanzierung.
Aus dem Inhalt
Teil 1: Grundlagen und Nachweis am gesamten Tragwerk
Teil 2: Deckenbauteile