Kurzreferat
Diese DASt-Richtlinie gilt für das Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen, die entsprechend der DIN EN 1993 und DIN EN 1090 bemessen und gefertigt sind. Sie ist an den Planer, Hersteller und Verzinker gerichtet und behandelt Maßnahmen, mit denen Einbußen der Tragsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit durch Rissbildung beim Verzinkungsprozess verhindert werden sollen. Beim Verzinken von ermüdungsbeanspruchten Bauteilen sind zusätzlich gesonderte Nachweise zu führen. Die DASt-Richtlinie gilt für die Stahlsorten S235, S275, S355, S420, S450, S460 und S500 nach DIN EN 10025 Teil 1 bis 4 sowie für vergleichbare Stähle nach DIN EN 10210 und DIN EN 10219; sie gilt nicht für Betonstähle nach DIN 488.