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Technische Regel [AKTUELL]

DIN EN 62305-3 Beiblatt 3:2012-10

VDE 0185-305-3 Beiblatt 3:2012-10

Blitzschutz - Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen - Beiblatt 3: Zusätzliche Informationen für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen

Englischer Titel
Protection against lightning - Part 3: Physical damage to structures and life hazard - Supplement 3: Additional information for the testing and maintenance of lightning protection systems
Ausgabedatum
2012-10
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
28

67,36 EUR inkl. MwSt.

62,95 EUR exkl. MwSt.

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Deutsch
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Einführungsbeitrag

Dieses Beiblatt ergänzt DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), Anhang E, um alle Informationen, die für die Prüfung und Wartung eines Blitzschutzsystems notwendig sind. Nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), Abschnitt 7, ist die Prüfung eines Blitzschutzsystems von einer Blitzschutz-Fachkraft durchzuführen, die aufgrund einer fachlichen Ausbildung, aufgrund von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann. Die Bereiche Planung, Prüfung und Errichtung erfordern unterschiedliche Kenntnisse. Eine Blitzschutz-Fachkraft muss sich laufend über die örtlich geltenden bauaufsichtlichen Vorschriften und die einschlägigen, allgemein anerkannten Regeln der Technik informieren. Der Nachweis kann durch die regelmäßige Teilnahme an nationalen Weiterbildungsmaßnahmen geführt werden. Eine Blitzschutz-Fachkraft verfügt über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes und erfüllt wenigstens eine der nachfolgenden Anforderungen: Für den Bereich Planung sind Kenntnisse über umfassende physikalische Zusammenhänge, Einsatz und Anwendung der unterschiedlichen Planungsmethoden und der anzuwendenden normativen Berechnungsverfahren, Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs-Schutzgeräten sowie der bautechnischen Erfordernisse und grundlegender Montagetechniken erforderlich. Für den Bereich Errichtung und Montage sind Kenntnisse über physikalische Zusammenhänge, detaillierte Kenntnisse der Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs-Schutzgeräten sowie umfangreiche bautechnische Erfordernisse und Montagetechniken erforderlich. Für den Bereich Prüfung sind Kenntnisse über physikalische Zusammenhänge, Einsatz der unterschiedlichen Planungsmethoden und anzuwendende normative Berechnungsverfahren, Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs-Schutzgeräten, allgemeine bautechnische Erfordernisse und Montagetechniken erforderlich. Durch Prüfungen soll sichergestellt werden, dass das Blitzschutzsystem mit seinen Komponenten des äußeren und inneren Blitzschutzes in jeder Hinsicht den zum Zeitpunkt der Planung beziehungsweise Errichtung gültigen Normen (beziehungsweise dem Stand der Technik) entspricht. Eine Prüfung umfasst: - die Überprüfung der technischen Dokumentation, - Sichtprüfungen, - Messungen und die -Protokollierung in einem Prüfungsbericht. Weitere ergänzende Informationen zur Anwendung der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) sind in folgenden Beiblättern enthalten: - Beiblatt 1: Zusätzliche Informationen zur Anwendung der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) - Beiblatt 2: Zusätzliche Informationen für besondere bauliche Anlagen - Beiblatt 4: Verwendung von Metalldächern in Blitzschutzsystemen - Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme Zuständig ist das K 251 "Blitzschutzanlagen und Blitzschutzbauteile" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 3):2007-01 und DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 Berichtigung 1 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 3 Berichtigung 1):2009-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Überarbeitung des Beiblatts; b) Inhalt von 5.3.2, Zustand der Erdungsanlage, erweitert; c) Tabelle 2 zur Anwendung der Messverfahren erneuert; d) Bilder 7 bis 13 zur prinzipiellen Darstellung der Messverfahren erneuert.

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