Technische Regel [VORBESTELLBAR]
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In diesem Beiblatt werden die Tabellen aus DIN EN IEC 62305-2 (VDE 0185-305-2):2026-02, Anhang B und Anhang C, ergänzt beziehungsweise modifiziert, um den baulichen, technischen und administrativen Gegebenheiten und Besonderheiten in Deutschland besser zu entsprechen. Weiterhin werden auch die in Deutschland vorhandenen Erfahrungen und üblicherweise getroffenen Einschätzungen hinsichtlich der Schadenswahrscheinlichkeiten und der Verluste angemessen berücksichtigt. Es ist zu beachten, dass bei bauaufsichtlich geforderten Blitzschutzsystemen in der Regel eine Risikoanalyse nach DIN EN IEC 62305-2 (VDE 0185-305-2) nicht notwendig ist. Ist Blitzschutz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben gefordert, jedoch keine konkrete Schutzklasse definiert, dann ist ein Blitzschutzsystem (mindestens) der Schutzklasse III empfohlen. Weitere Informationen dazu sind in DIN EN IEC 62305-1 (VDE 0185-305-1), Nationaler Anhang NA, enthalten. Hinweise zum Risiko-Management bei explosionsgefährdeten Anlagen sind nicht enthalten. Gegenüber DIN EN 62305-2 Beiblatt 3 (VDE 0185-305-2 Beiblatt 3):2013-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Überarbeitung des Beiblatts; b) keine Hinweise mehr zu PSPD, da bereits in DIN EN IEC 62305-2 (VDE 0185-305-2) enthalten; c) erweiterte Tabelle zu PEB; d) Anpassung der Werte des Verlusts Lx; e) Hinweise zum Risiko-Management bei explosionsgefährdeten Anlagen nicht mehr enthalten. Dieses Beiblatt unterstützt bei der Abschätzung der Schadenswahrscheinlichkeit und des Wertes des Verlustes in einer baulichen Anlage zur Anwendung im Risiko-Management beim Blitzschutz.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 62305-2 Beiblatt 3:2013-12; VDE 0185-305-2 Beiblatt 3:2013-12 .
Gegenüber DIN EN 62305-2 Beiblatt 3 (VDE 0185-305-2 Beiblatt 3):2013-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Überarbeitung des Beiblatts; b) keine Hinweise mehr zu PSPD, da bereits in DIN EN IEC 62305-2 (VDE 0185-305-2) enthalten; c) erweiterte Tabelle zu PEB; d) Anpassung der Werte des Verlusts Lx; e) Hinweise zum Risiko-Management bei explosionsgefährdeten Anlagen nicht mehr enthalten.