Kurzreferat
Die vorliegende Richtlinie beschreibt die Anwendungen der zerstörungsfreien Prüfverfahren für den Industriesektor Offshore-Windenergieanlagen. Anhand der Richtlinie sollen Methoden, Geräte, Verfahren, usw. für die planmäßige Inspektion im Unterwasserbereich unter Berücksichtigung des Standes der Technik und des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Umweltmanagement-Vorschriften (HSE) erfolgen. Des Weiteren werden zu den verschiedenen Prüfverfahren Angaben über die Einsatzmöglichkeit und deren Voraussetzungen bzw. Einschränkungen gemacht. Die wiederkehrenden Prüfungen der Unterwasserstrukturen werden in den in Abhängigkeit der Bauwerksart und Standortbedingungen erforderlichen Zeitintervallen durchgeführt. Ziel dieser Prüfungen ist es, eine Aussage über die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Anlagen zu erhalten. Diese Richtlinie gilt für zerstörungsfreie Prüfungen für den Industriesektor Offshore-Windenergieanlagen. Sie gilt für Bauteile von Gründungsstrukturen bis zur Schnittstelle Gründung/Turm.