Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für die Qualitätssicherung von Kunststoffschweißarbeiten an haustechnischen Anlagen für die Bereiche Trinkwasser- und Entwässerungsanlagen sowie Zentralheizungs- und Lüftungsanlagen und für andere Ver- und Entsorgungsanlagen einschließlich der Verbindungsleitungen innerhalb und außerhalb von Gebäuden. Anforderungen in einschlägigen Rechtsvorschriften (zum Beispiel nach den Regelwerken der Druckgeräterichtlinie - DGRL) bleiben unberührt. Schweißarbeiten an haustechnischen Anlagen, die nach dieser Richtlinie ausgeführt werden, entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Werden darüber hinaus spezielle Anforderungen gestellt, sind diese vor Auftragserteilung besonders zu vereinbaren.