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Technische Regel [AKTUELL]
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Mit den in diesem Arbeitsblatt DWA-A 131:2016-06 empfohlenen Bemessungswerten lassen sich für kommunales Abwasser mit einstufigen Belebungsanlagen die Anforderungen der Abwasserverordnung, Anhang 1, und den zugehörigen Prüfvorschriften einhalten bzw. unterschreiten.
Gleiches gilt für die europäischen Vorgaben nach der Richtlinie für kommunales Abwasser (Richtlinie 91/271/EG), die eine von der Abwasserverordnung abweichende Überwachungsmethodik formuliert.
Das Arbeitsblatt befasst sich mit
Zusätzlich wird auf planerische und betriebliche Aspekte eingegangen und die Möglichkeiten der Simulation, z. B. Szenarienvergleiche, werden erläutert.
Geltungsbereich
Dieses Arbeitsblatt gilt grundsätzlich für die Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen. Wegen der Besonderheiten von kleinen Klaranlagen wird auf die Arbeitsblätter DWA-A 222 und DWA-A 226, bezüglich der Besonderheiten von Kleinklaranlagen auf das Merkblatt DWA-M 221 verwiesen.
Der Aufbau dieses Arbeitsblattes wurde so gewählt, dass die für die biologische Abwasserbehandlung erforderliche Schlammmasse am Ende des Abschnittes 5 ausgewiesen wird. Damit kann neben der Bemessung des einstufigen Belebungsverfahrens mit Absetzbecken als Nachklärung (Arbeitsblatt DWA-A 131) auch die Bemessung anderer einstufiger Belebungsverfahren, z. B. als Membranbioreaktor oder als Aufstaubelebungsverfahren, durchgeführt werden.
Das Arbeitsblatt gilt für Abwasser, das im Wesentlichen aus Haushaltungen stammt oder aus Anlagen, die gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken dienen, sofern die Schädlichkeit dieses Abwassers mittels biologischer Verfahren mit gleichem Erfolg wie bei Abwasser aus Haushaltungen vermindert werden kann.