Kurzreferat
Ziel der TRwS 789 ist es, für bestehende unterirdische Rohrleitungen, die nicht entsprechend den geltenden wasserrechtlichen Vorschriften ausgeführt sind, Voraussetzungen für den sicheren Weiterbetrieb festzulegen. Damit werden für vorhandene Rohrleitungen, die nicht gemäß dem gültigen Anforderungsniveau ausgebildet sind, Ersatzlösungen angeboten, die den geforderten Sicherheitsvorkehrungen gerecht werden. Es werden technische Maßnahmen für Rohrleitungen beschrieben, zum Beispiel Schutz gegen Innen- und Außenkorrosion, und Maßnahmen organisatorischer Art sowie zusätzliche Prüfungen. Mit der aktuellen Überarbeitung wurde die TRwS 789 (Dezember 2017) redaktionell präzisiert und an TRwS 779 angepasst. Inhaltliche Änderungen wesentlicher Art wurden nicht vorgenommen.