GEFMA 510 "Mustervertrag Facility Services" und GEFMA 520 "Leistungsbeschreibung Facility Services"

Technische Regel [AKTUELL]

GEFMA 530:2023-04

GEFMA 510 "Mustervertrag Facility Services" und GEFMA 520 "Leistungsbeschreibung Facility Services"

Ausgabedatum
2023-04
Information
  • GEFMA 530 ist ein Paket aus GEFMA 510 und GEFMA 520 zum Vorzugspreis.

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Originalsprachen
Deutsch
Seiten
174

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Kurzreferat

GEFMA 510: Der vorliegende Mustervertrag wurde mit größter Sorgfalt sowie dem Ziel entwickelt, für ein möglichst breites Spektrum an praktischen Anwendungsfällen im Bereich von komplexen Leis-tungen des technischen, infrastrukturellen und ggf. kaufmännischen Facility Managements für ein oder mehrere Gebäude als Vorlage angewandt werden zu können. Der Mustervertrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dieser ist vielmehr als Check-liste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll als Anregung dienen, wie typischerweise Interessenlagen zwischen den am Markt tätigen Parteien sachgerecht ausgeglichen werden können. GEFMA 520: Diese Leistungsbeschreibung für Facility Services ist für operative Leistungen während der Betriebs- und Nutzungsphase sowie während des Leerstands von Gebäuden konzipiert. Es ist gleichermaßen zur Beschreibung externer wie auch interner Leistungen geeignet, das heißt sowohl anwendbar als Vorlage für Ausschreibungen zwecks Fremdvergabe, als auch für unternehmensinterne Leistungsbeziehungen. Die Leistungsbeschreibung ist nicht anzuwenden zur Ausschreibung folgender Leistungen: - Klassische Hausverwaltung; - Architekten- und Ingenieurleistungen; - Bauleistungen für Neubau, Umbau, Erweiterung, Modernisierung oder Sanierung, Abbruch; - Beratungsleistungen. Die Anwendung der Leistungsbeschreibung soll vorzugsweise gemeinsam mit dem dazugehörigen Mustervertrag GEFMA 510:2023-04 erfolgen.
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