Kurzreferat
Einrichtungen zum Befestigen von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sind so zu konstruieren, dass Personen in Höhen gesichert (Leit-, Positionierungs- und Rückhaltefunktion) und bei einem möglichen Absturz sicher aufgefangen werden. Sie müssen mindestens einmalig den Kräften standhalten, die beim Auffangen einer oder mehrerer abstürzender Personen entstehen können und ein sicheres Auffangen der abstürzenden Person gewährleisten. Diese Fachregel beschreibt die grundsätzliche Eignungsfeststellung für den Befestigungsgrund und den Inhalt des Prüfberichtes.