Kurzreferat
Diese Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen legen die Rahmenbedingungen für Leistungen der Wald- und Landschaftspflege fest und gelten für die Bereiche Holzernte, Holzrückung, Waldverjüngung, forstlicher Wegebau, Landschaftspflege, Forstpflanzenanzucht einschließlich der Forstpflanzenanzucht für den Kurzumtrieb, Anzucht gebietsheimischer Gehölze und den Holztransport. Die Gütegemeinschaft hat es sich zur Aufgabe ge macht, zeitnah auch den Bereich Forstingenieurleistungen in die Gütesicherung zu integrieren und im Rahmen von Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen reproduzierbare Güteanforderungen festzulegen.