Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen sind darauf ausgerichtet, dass die Produzenten von Gärprodukten nur geeignete und unbedenkliche Einsatzstoffe verwenden, in der Produktion geeignete Verfahrenstechniken einsetzen und bei der Deklaration der Produkte detaillierte Empfehlungen zur Anwendung nach guter fachlicher Praxis geben, die aus den regelmäßigen Untersuchungen der Gütesicherung abgeleitet sind. Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für gütegesicherte Gärprodukte im Sinne des Abschnittes 2.1, auf die abfallrechtliche Bestimmungen oder Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte Anwendung finden.