Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen sind darauf ausgerichtet, dass die Produzenten von NawaRo-Gärprodukten nur geeignete und unbedenkliche Einsatzstoffe verwenden, in der Produktion geeignete Verfahrenstechniken einsetzen und bei der Deklaration der Produkte detaillierte Empfehlungen zur Anwendung nach guter fachlicher Praxis geben, die aus den regelmäßigen Untersuchungen der Gütesicherung abgeleitet sind. Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für gütegesicherte NawaRo-Gärprodukte im Sinne des Abschnittes 2.1, die aus zielgerichtet angebauten Energiepflanzen und/oder Wirtschafts düngern pflanzlicher oder tierischer Herkunft sowie Stoffen erzeugt werden, die im Verzeichnis zulässiger Einsatzstoffe für die Herstellung gütegesicherter NawaRo-Gärprodukte gelistet sind. Gärprodukte, die der Gütesicherung Gärprodukt (RAL-GZ 245) unterliegen, sind vom Geltungsbereich dieser Gütesicherung ausgeschlossen.