Havarie Elektromobilität und Energiespeicher - Gütesicherung

Technische Regel [AKTUELL]

RAL-GZ 861:2025-06

Havarie Elektromobilität und Energiespeicher - Gütesicherung

Ausgabedatum
2025-06
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
35

75,79 EUR inkl. MwSt.

70,83 EUR exkl. MwSt.

Format- und Sprachoptionen

PDF-Download
  • 75,79 EUR

Mit dem Normenticker beobachten

Diese Option ist erst nach dem Login möglich.
Einfach Abo: Jetzt Zeit und Geld sparen!

Dieses Dokument können Sie auch abonnieren – zusammen mit anderen wichtigen Normen Ihrer Branche. Das macht die Arbeit leichter und rechnet sich schon nach kurzer Zeit.

Sparschwein_data
Abo Vorteile
Sparschwein Vorteil 1_data

Wichtige Normen Ihrer Branche, regelmäßig aktualisiert

Sparschwein Vorteil 2_data

Viel günstiger als im Einzelkauf

Sparschwein Vorteil 3_data

Praktische Funktionen: Filter, Versionsvergleich und mehr

Ausgabedatum
2025-06
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
35

Schnelle Zustellung per Download oder Versand

Sicherer Kauf mit Kreditkarte oder auf Rechnung

Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung

Kurzreferat

Diese Allgemeinen und Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Maßnahmen im Havariefall in den Bereichen: – Bergung, – Abschleppen, – Transport, – Lagerung, – Entsorgung von sicherheitskritischen Fahrzeugen und deren Energiespeichern, die nicht oder teilweise nicht (Hybride) durch herkömmliche fossile Treibstoffquellen angetrieben sind. Bei den Fahrzeugen und Energiespeichern kann es sich um standardmäßig ausgerüstete (Originalfahrzeuge) handeln. Hierunter fallen Elektrofahrzeuge, Hybride, Wasserstofffahrzeuge, Fahrzeuge mit Brennstoffzellentechnologie und Gasfahrzeuge aller Gasarten, also um Fahrzeuge mit sogenannten alternativen Antriebsarten. Der Geltungsbereich erstreckt sich daneben auf nach-, auf oder umgerüstete Fahrzeuge. Bei einem auf- oder nachgerüsteten Fahrzeug handelt es sich um Fahrzeuge, bei denen der ursprüngliche Antrieb beibehalten und mit einer alternativen Antriebsart ergänzt wurde. Umgerüstete Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die von ihrem ursprünglichen Antrieb auf einen alternativen Antrieb umgerüstet wurden. Der Begriff der Fahrzeuge erstreckt sich auf Boden-, Wasser- und Luftfahrzeuge unabhängig vom jeweiligen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Binnengewässer, Meer, Luftraum). Neben den Fahrzeugen gelten die Güte- und Prüfbestimmungen für stationäre Energiespeicher wie z. B. fabrikneue und aus anderen Bereichen bereits gebrauchte Lithium-Ionen-Akkumulatoren (Batteriespeicher) bei Photovoltaikanlagen.
Lade Empfehlungen...
Lade Empfehlungen...