Kurzreferat
Angaben über die geographische Herkunft von Erzeugnissen sind, ähnlich den Markenzeichen, wichtige Unterscheidungsmittel im geschäftlichen Verkehr. Besonders schutzwürdig sind geographische Herkunftsbezeichnungen dann, wenn sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung zusätzlich etwas über die ortsbedingte Originalität und Qualität der gekennzeichneten Erzeugnisse aussagen. Nimmt man als Beispiel "Lübecker Marzipan", so verbindet man damit einen regionalen Bereich und eine besondere Herstellungsweise und damit Qualität. Der Bereich der rechtmäßigen Benutzung von geographischen Herkunftsbezeichnungen muss in doppelter Hinsicht festgelegt werden: in Bezug auf die geographischen Grenzen und in Bezug auf den Qualitätsstandard. Dies geschieht im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens von RAL, in das die von der jeweiligen Materie berührten Fach- und Verkehrskreise eingeschaltet werden. Diese Festlegung wird jeweils als RAL Registrierung verabschiedet und beinhaltet eine Abgrenzung des geographischen Herkunftsbereichs, die Qualitätsanforderungen sowie die Kennzeichnungsregelungen. Sie regelt, wer welche Erzeugnisse nach welchen Qualitätskriterien wo hergestellt und, mit diesen Bezeichnungen versehen, anbieten darf.