Kurzreferat
In dieser Richtlinie werden Verfahren beschrieben und beurteilt, durch welche die Emission faserförmiger Stäube vermieden oder gemindert werden kann; es wird auf die nach dem Stand der Technik einhaltbaren Emissionswerte und die anzuwendende Messtechnik hingewiesen. Diese Richtlinie behandelt die faserförmigen Stäube, die beim Umgang mit den in den Folgeblättern beschriebenen Produkten freigesetzt werden können. Diese Folgeblätter gelten nur im Zusammenhang mit dieser Richtlinie. Diese Richtlinie gilt nicht für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien.