Technische Regel [NEU]
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Die kommerzielle Nutzung von Drohnen wird Jahr für Jahr stark ausgebaut, die Anwendungsgebiete werden vielfältiger, die Möglichkeiten steigen. Das Fortschreiten der technologischen Entwicklung auch im Bereich der Messtechnik ermöglicht mittlerweile die Erfassung von Luftqualitätsparametern mittels unbemannter Luftfahrtsysteme (engl: unmanned aircraft system, UAS). Dies eröffnet Einsätze insbesondere unter Gegebenheiten und auf Terrain, die andere Messungen vergleichsweise schwierig gestalten würden. Die verstärkte Nutzung von UAS zur Luftmessung macht eine Standardisierung und Reglementierung des verbundenen Vorgehens sinnvoll; die vorliegende Richtlinie will einen Rahmen bieten, der die Qualität und Sicherheit beim Einsatz von Drohnen zur Messung der Luftbeschaffenheit gewährleistet. VDI 4290 Blatt 1 ist als Grundlagenrichtlinie zu verstehen, die sich an Beteiligte in der Produktion, Anwendung und Überprüfung von UAS zur Luftgütemessung richtet.
Die Richtlinie VDI 4290 Blatt 1 enthält Angaben zur Auswahl, zur Kontrolle und zum Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS), die der Messung von Luftqualitätsparametern. Darunter ist insbesondere die Erfassung von Immissionen und Emissionen zu verstehen. Als unbemannte Luftfahrtsysteme im Sinne dieser Richtlinie gelten ferngesteuerte oder automatisierte, bzw. teilautomatisierte Fluggeräte. VDI 4290 Blatt 1 gilt für UAS mit einer Startmasse, die 25 Kilogramm nicht überschreitet.
VDI 4290 Blatt 1 bietet eine Übersicht für die genannten Zwecke verfügbarer UAS, darunter Starr- und Drehflügler, kombinierte und weitere Systeme, und gibt Hinweise zu Auswahlkriterien für verschiedene Einsatzgebiete, wie beispielsweise Flugdauer und -höhe, Geschwindigkeit, räumliche Reichweite, Steuerbarkeit und vieles mehr. Die Richtlinie geht detailliert auf die administrativen und technischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von UAS zur Luftgütemessung ein. Tabellarische Übersichten und Diagramme erleichtern die Zuordnung und Nachvollziehbarkeit.
Beispielhaft geht die Richtlinie auf drei Messtechniken ein und erläutert anhand derer die Anforderungen an das spezielle Anwendungsgebiet. Es werden die Qualitätsanforderungen an UAS als messtechnische Plattformen mit unterschiedlichster Sensorik vorgestellt und Aspekte wie die Datendarstellung, die Dokumentation und die Qualitätskontrolle, aber auch Überprüfung, Wartung und Kalibrierung thematisiert. Bebilderte Erläuterungen zu den häufigsten Flugmustern und Zuordnung zu den beabsichtigten Sondierungen geben nützliche Praxishilfe.
Die Richtlinie beinhaltet zudem nützliche Checklisten – unter anderem zur Gefahrstoffdetektion – und eine Reihe von Ausführungsbeispielen für verschiedene Detektionsaufgaben im Anhang.