Kurzreferat
Die Richtlinie hat die Förderung von Wildbienen in Ackerbaulandschaften durch die Etablierung von Wildbienenhabitaten zum Ziel. Die Richtlinie beschreibt Möglichkeiten zur Förderung von Wildbienen durch die Anlage von Nahrungshabitaten und Nisthabitaten. Hauptaugenmerk der Richtlinie liegt auf der Zusammensetzung von regionalspezifischen und gebietseigenen Saatgutmischungen für Wildbienenweiden und der Anlage und Pflege von Nistgelegenheiten für bodenbrütende Wildbienenarten. Ebenfalls gibt die Richtlinie Hinweise für die Auswahl von geeigneten Standorten für eine dauerhafte Anlage von Wildbienenweiden und auf zu beachtende gesetzliche und normative Rahmenbedingungen. Angesichts des Rückgangs der Wildbienenvielfalt zeigt die Richtlinie damit Methoden für die langfristige Förderung von Wildbienen in Ackerbaulandschaften auf. Zudem kann die Richtlinie dazu genutzt werden, gebietsheimische Wildbienenarten gezielt in ihrem Bestand zu schützen. Die Richtlinie berücksichtig auch Aspekte der Klimaanpassung: Bei der Auswahl der Pflanzenarten für eine Maßnahme wird die Berücksichtigung der Klimaresilienz stärker an Bedeutung gewinnen. Sowohl für die Wildbienen als auch für viele weitere Tiergruppen stellt der Klimawandel eine große Herausforderung dar, auf die auch bei der Planung von Maßnahmen mit einem angepassten Artenspektrum reagiert werden muss. Kenntnisse zu den Standortansprüchen der Pflanzenarten können genutzt werden, um klimaresiliente Pflanzenbestände für die jeweilige Region zu entwickeln, ohne auf Arten zurückgreifen zu müssen, die aus weit entfernten Ursprungsgebieten oder sogar anderen Klimazonen stammen. Vielmehr kann auf die sich verändernden Klimabedingungen in der Regel mit Arten aus den jeweiligen Regionen reagiert werden, da hier Arten verschiedenster Standorttypen vorhanden sind. So besitzen zum Beispiel Pflanzen der Halbtrockenrasen hervorragende Anpassungen an Trockenstress.Die Richtlinie wurde im Rahmen des Verbundprojekts "BienABest" erstellt. Das Projekt "BienABest" wurde bis Dezember 2023 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gefördert. Weiterhin wurde das Projekt vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, BASF SE und Bayer AG finanziell unterstützt.