Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für dezentrale Einzelgeräte zur gezielten und punktuellen Luftbefeuchtung sowie für dekorative wasserführende Einrichtungen (z.B. Springbrunnen, Wasserläufe, Wasserwände), die Einfluss auf die Raumluftfeuchte haben. Auch Geräte die ursprünglich für den privaten Einsatz vorgesehen waren und an Arbeitsstätten eingesetzt werden, unterliegen den Anforderungen dieser Richtlinie. Die Richtlinie berücksichtigt dabei das von diesen Geräten ausgehende besondere Gefahrenpotenzial, das z. B. aufgrund von ungefilterter Einbringung mikrobiologisch belasteter Atemluft sowie unzureichender Wartung entstehen kann.