Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen - Asbest in Bauschutt, Recycling- und Bodenmaterial
neu

Technische Regel [NEU]

VDI 6202 Blatt 10:2025-12

Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen - Asbest in Bauschutt, Recycling- und Bodenmaterial

Englischer Titel
Contaminated buildings and technical installations - Asbestos in building rubble, recycling and soil material
Ausgabedatum
2025-12
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Originalsprachen
Deutsch, Englisch
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Kurzreferat

Die Richtlinie gilt für die Erkundung, Probennahme und Bewertung von technischen Asbestprodukten, die in Folge einer fehlenden oder unvollständigen Asbestsanierung bei Umbau- oder Abbrucharbeiten von Gebäuden und technischen Anlagen dem Bauschutt zugeführt wurden, über die Aufbereitung von Bauschutt in Recyclingmaterialien gelangten oder abgelagert wurden. Die Richtlinie gilt nicht für Asbest als schädliche Bodenveränderung im Sinne der BBodSchG. Sie richtet sich an Bauherren/Auftraggeber, Sachverständige, Planende, Ausführende und die weiteren am Bau und der Aufbereitung anfallender Abfälle Beteiligten.

Über dieses Produkt

Asbest Hotspot-Beprobung: Probenahme, Analyse und Bewertung von Haufwerken und Bodenmaterial

Schätzungen zufolge sind in Deutschland 37 Millionen Tonnen asbesthaltigen Materials verbaut, zumeist in Form von Asbestzement. Vieles davon wird mittlerweile qualifiziert entfernt und deponiert. Bei Sanierungen, Um- und Rückbauten gelangen jedoch immer wieder kritische Mengen in den Recyclingfluss. Um dies zu verhindern, gelten in Deutschland verschiedene Bestimmungen, Regelwerke und Arbeitshilfen, darunter die LAGA-Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle) und die VDI 3876 mit Hinweisen zur Asbestanalyse in Bau- und Abbruchabfällen. Die vorliegende Richtlinie soll Bauherr*innen, Planenden und Ausführenden sowie Sachverständigen und Prüfenden eine Handreichung sein, um den Anteil von Asbestprodukten zu bewerten und zu ermitteln. Ziel der Richtlinie ist es, dazu beizutragen, dass Recyclingmaterialströme möglichst frei von asbesthaltigen Stoffen bleiben und letztere auf fachgerechte und sichere Weise entsorgt werden.

Verwendung der VDI 6202 Blatt 10

Die Richtlinie bietet eine Leitlinie für die Erkundung, die Probenahme und die Bewertung von Asbestprodukten in Bauschuttmengen, welche bei Asbestsanierungen von baulichen und technischen Anlagen anfallen. Die Richtlinie soll helfen, die Recyclingmaterialien zu analysieren und gegebenenfalls zu trennen. VDI 6202 Blatt 10 ist außerdem heranzuziehen bei abfallrechtlichen Untersuchungen potenziell belasteten Bodenmaterials.

Die VDI 6202 Blatt 10 enthält eine Definition und Klassifikation von Asbest. Sie informiert über die notwendige Identifizierung und Bewertung asbesthaltiger Materialien im Rahmen von Abbruchkonzepten. VDI 6202 Blatt 10 bietet dafür Checklisten mit Anforderungen an die Erstellung und Inhalte eines Abbruchkonzepts und dessen Umsetzung. Das Vorgehen bei der – unter anderem von der LAGA-Mitteilung 32 geforderten – Hotspot-Beprobung auf Asbest wird vorgestellt. Es werden Aspekte wie Probenahmestrategie, Probenanzahl, Laboranalyse und Bewertung erläutert. Die Besonderheiten bei der Untersuchung von Haufwerken oder Kleinchargen sind ebenfalls Bestandteil dieser Richtlinie. Ein Flussdiagramm zum Vorgehen hilft bei den konkreten Schritten, tabellarische Übersichten liefern Basiswerte und weitere Daten.

Ein umfangreicher Anhang zu den möglichen Materialien/Produkten für die Hotspot-Beprobung ordnet den möglichen Materialien/Produkten Parameter wie Eigenschaften, Farbe, Verwendung im Gebäude und den Grad der Erkennbarkeit zu. Hier werden auch die erforderlichen Anzahlen von Einzel- und Mischproben aufgeführt und Hinweise zur Dokumentation gemäß deutschen Anforderungen gegeben.

Aus dem Inhalt

  • Anwendungsbereich
  • Normative Verweise
  • Begriffe
  • Unterscheidung geogener Asbest und technische Asbestprodukte
  • Abbruchkonzept
  • Hotspot-Beprobung
  • Anhang: Mögliche Materialien/Produkte für die Hotspot-Beprobung (nach VDI 6202 Blatt 3)

Inhaltsverzeichnis

ICS

13.030.30, 91.040.01, 91.200
Auch enthalten in
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