Anwendung von maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten in maschinellen Rauchabzugsanlagen

Technische Regel [NEU]

VDMA 24001:2025-09

Anwendung von maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten in maschinellen Rauchabzugsanlagen

Englischer Titel
Powered smoke and heat control ventilators (Fans) for use in powered smoke extraction systems
Ausgabedatum
2025-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
33

ab 63,40 EUR inkl. MwSt.

ab 59,25 EUR exkl. MwSt.

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Deutsch
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Kurzreferat

Ziel dieses VDMA-Einheitsblatts 24001 ist, dass die Anwendbarkeit von maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten nach DIN EN 12101-3:2015-12 in maschinellen Rauchabzugsanlagen im Sinne der Landesbauordnungen und Technischen Baubestimmungen nachgewiesen ist. Dieses Dokument gilt für die Anwendung der nach DIN EN 12101-3:2015-12 hergestellten, mit CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung nach der EU-BauPVO in Verkehr gebrachten maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (Entrauchungsventilatoren) in maschinellen Rauchabzugsanlagen. Die Ausführungen (z. B. Baureihen) und zugehörigen Temperatur-Zeit-Klassifizierungen der maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte sind in den Leistungserklärungen der Hersteller aufgeführt. Die Anwendung dieses VDMA-Einheitblattes gilt nur insoweit, wie in den technischen Dokumentationen des Herstellers nicht Anwendungs- oder Ausführungsausschlüsse aufgeführt sind. Die maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte dienen nach Maßgabe der bauaufsichtlichen Vorschriften und Bestimmungen der Bundesländer der Förderung heißer Rauch- und Brandgase entsprechend der jeweiligen Temperatur-Zeit-Klassifizierung F200, F300 F400, F600 und F842 nach DIN EN 13501-4:2016-12. Sie müssen für die Anwendung in maschinellen Rauchabzugsanlagen ohne und ggf. mit Lüftungsbetrieb (vgl. Leistungserklärung, Betriebszuverlässigkeit – Anwendungskategorie: Notabzugsgerät oder mit Doppelfunktion) für die Aufstellung entsprechend der vorgesehenen Anwendung in Gebäuden innerhalb oder außerhalb des Brand- oder Rauchabschnitts oder auch außerhalb von Gebäuden nachgewiesen sein.
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