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Technische Regel [AKTUELL]

VDMA 4315-2:2015-09

Turbomaschinen und Generatoren - Anwendung der Prinzipien der Funktionalen Sicherheit - Teil 2: Bestandsanlagen

Englischer Titel
Turbomachinery and generators - Application of the principles of functional safety - Part 2: Existing Plants
Ausgabedatum
2015-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
36

ab 61,60 EUR inkl. MwSt.

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Kurzreferat
In dem vorliegenden Teil 2 der Einheitsblattreihe werden zunächst grundlegende Fragestellungen, die sich beim Umbau einer Bestandsanlage mit Sicht auf Maschinenrichtlinie und Anwendung der Normen zur Funktionalen Sicherheit ergeben, behandelt. Mit den Festlegungen werden dann im Detail typische Umbauvorhaben beschrieben, mit Beispielen unterlegt und die notwendigen Maßnahmen für Schutzfunktionen (Bewertung bzgl. SIL) aufgelistet. Die Umbauvorhaben können dabei in 3 Teilbereiche unterschieden werden: 1. Reiner Umbau oder Erneuerung einer oder mehrerer Schutzfunktionen zwecks Modernisierung bzw. Ersatz von Komponenten; 2. Retrofit (z.B. Lieferung neuer Teilmaschine zwecks Leistungserhöhung, Leittechnikumbau); 3. Änderung des Einsatzbereiches der Turbomaschine (Änderung bzw. Erweiterung von Prozessfunktionen). Sofern im Rahmen des Umbaus die gesamte oder Teile der modifizierten Schutzfunktion einer SIL Bewertung zu unterziehen ist, so sind die entsprechenden Anforderungen (SIL) an die Schutzfunktionen den Risikobeurteilungen der jeweiligen Produkten zu entnehmen (produktbezogenen Teile der VDMA 4315 Reihe). Entscheidend für die Beurteilung des Umbaus ist die Beantwortung der Frage, ob es zu einer "wesentlichen Veränderung" der Gesamtanlage kommt. Dies folgt aus dem Leitfaden der EU für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept verfassten Richtlinien. Darin wird unter 2.1 vermerkt: "Produkte, an denen erhebliche Veränderungen (Anm.: auch "Wesentliche Veränderung") vorgenommen wurde, können als neue Produkte angesehen werden. Sie müssen den Bestimmungen der anwendbaren Richtlinien entsprechen." Da der Umbau von Bestandsanlagen nicht in jedem Fall durch die europäische Maschinenrichtlinie erfasst wird, sondern primär durch europäische und lokale Arbeitsbenutzungsvorschriften, wurde der vorliegende Teil 2 in gemeinsamen Sitzungen von Herstellern (VDMA) und Betreibern (VGB) einer einheitlichen Interpretation zugeführt, so dass die vorliegende Einschätzung die gemeinsame Sicht von Herstellern und Betreibern wiedergibt. Bei den beschriebenen Umbaumaßnahmen handelt es sich nur um eine exemplarische Beschreibung auf der Basis der breiten Erfahrung der mitarbeitenden Experten. Die hier dargestellten Schritte und Ergebnisse sind als praxisnahe Ausgangsbasis für eine spezifische Beurteilung zu verstehen.
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