Nichtöffentliche Feuerwehren - Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements

Technische Regel [AKTUELL]

VdS 2034:2014-02

Nichtöffentliche Feuerwehren - Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements

Ausgabedatum
2014-02
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
32

27,29 EUR inkl. MwSt.

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Kurzreferat

Das betriebliche Gefahrenabwehrmanagement zur Sicherung des Personen- und Umweltschutzes sowie zur Minimierung von Sachschäden und Betriebsunterbrechungsrisiken umfasst folgende Aufgaben: Erfassung potentieller Risiken; Bewertung dieser Risiken; Ermittlung von Schutzzielen; Festlegung von Maßnahmen. Die Aufgabe eines Gefahrenabwehrmanagements besteht insbesondere darin, die Planung und Entscheidung sowie Umsetzung von Maßnahmen im Betrieb durch hinreichende Kommunikation zu bewirken, zu überwachen, zu überprüfen und den sich verändernden Ausgangssituationen anzupassen. Nichtöffentliche Feuerwehren sind privat eingerichtete Feuerwehren und stellen einen wesentlichen Bestandteil des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements dar. Zu den Aufgaben der nichtöffentlichen Feuerwehren in deren Wirkungsbereich gehören vor allem: Personenschutz; Umweltschutz; Sachwertschutz; Vorbeugung und Abwehr von Schäden mit Bezug auf Personen-, Umwelt- und Sachwertschutz; Verhütung und Minderung von Schäden auf der Basis Vermeidung, Vorbeugung und Abwehr; Minimierung von Betriebsunterbrechungen bei eingetretenen Schadenereignissen. Eine nichtöffentliche Feuerwehr besteht aus hauptberuflichen und/oder nebenberuflichen Einsatzkräften. Sie verfügt über eine risikoangepasste technische Ausstattung. Die Mitglieder von nichtöffentlichen Feuerwehren müssen über eine feuerwehrtechnische Aus- und Fortbildung sowie über Orts- und Betriebskenntnisse verfügen. Eine nichtöffentliche Feuerwehr im Sinne dieses Merkblattes muss nachweisbar folgende Kriterien erfüllen: Verfügbarkeit; Alarmorganisation; Einsatzorganisation; Hilfsfrist
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