Kurzreferat
Dieser zweite Teil der Richtlinien Schließzylinder mit Einzelsperrschließung, VdS 2156 enthält Mindestanforderungen und Prüfmethoden an mechatronische Schließzylinder (MZ) und gilt in Verbindung mit DIN 18252 sowie DIN EN 15684. Die Betätigung mechatronischer Schließzylinder kann erfolgen unter Verwendung von mechanischen Codeträgern, von biometrischen Merkmalen, von Zahlen- und/oder Buchstabenkombinationen, durch den Einsatz von Transpondersystemen oder anderen Techniken. Die Eingabe des Codes kann dabei – je nach Konstruktion – mit oder ohne physischem Kontakt zwischen Codeträger und Eingabeeinheit erfolgen. Sind mechatronische Schließzylinder zur Scharf-/Unscharfschaltung einer Einbruchmeldeanlage vorgesehen oder soll über die Eingabeeinheit die Auslösung von Überfallmeldungen möglich sein, gelten neben den genannten Regelwerken weitere Richtlinien (z. B. Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Schalteinrichtungen, Anforderungen, VdS 2119; Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Überfallmelder, Anforderungen, VdS 2271; Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Überfallmelder, Prüfmethoden, VdS 2314. Sind mechatronische Schließzylinder so konzipiert, dass sie schlüssellos, z. B. über ein Smartphone, zu bedienen sind, gelten zusätzlich die Richtlinien für elektronische Sicherungstechnik, Fernsteuerung von Sicherungseinrichtungen, VdS 3485.