Kurzreferat
Diese Richtlinien beschreiben die Anforderungen und Prüfmethoden für Abspanngewebe, die kurzzeitig (zum Beispiel für die typische Dauer einer Messe, max. bis zu 28 Tagen) unter Sprinklern und Düsen einer Wasserlöschanlage verspannt werden können. Die Anforderungen und Prüfmethoden dieser Richtlinien sind so abgestimmt, dass folgende Rahmenbedingungen gelten: - Die maximal zulässige, frei (ohne Verstrebung) überspannte Fläche beträgt 30 m2. - Ein Durchhängen des Gewebes (auch im nassen Zustand) ist durch starkes Verspannen zu vermeiden. - Das Gewebe ist horizontal und ausschließlich einlagig zu verspannen. - Der vertikale Abstand zwischen Sprinklersprühteller und dem verspannten Gewebe darf an keiner Stelle 1 m unterschreiten. Anmerkung: Bei Abweichungen von diesen Rahmenbedingungen oder bei Einsatz des Abspanngewebes für eine längere Dauer ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Hierzu muss die Eignung des Abspanngewebes für den jeweiligen Einsatz gegenüber VdS im Einzelfall nachgewiesen werden. Die Anforderungen und Prüfmethoden beziehen sich auf folgende für den Einsatz der Abspanngewebe unter Sprinklern und Düsen wichtigen Aspekte: - Verhalten im Brandfall (Feuerwiderstand) - Gewebegeometrie (Maschenweite, Stegbreite, Öffnungsanteil) - Beeinflussung der Wasserverteilung von Sprinklern und Düsen Anmerkung: Diese Aspekte sind wichtig, da das Abspanngewebe in Bereichen eingesetzt werden soll, die durch eine automatische Löschanlage geschützt sind, deren Funktionsfähigkeit und Löschfähigkeit durch das Abspanngewebe nicht behindert werden darf. Die vorstehend beschriebenen Aspekte gelten nicht für dichte Gewebe, die in anderer Art und Weise (zum Beispiel durch rechtzeitiges, gefahrloses Abschmelzen) die Funktion der Löschanlage sicherstellen.