VdS-Richtlinien für die mechanische Sicherungstechnik - VdS-Richtlinien für Hochwasserschutzsysteme für den Objektschutz - Allgemeine Anforderungen, Leistungskriterien und Prüfkriterien

Technische Regel [AKTUELL]

VdS 3855:2022-12

VdS-Richtlinien für die mechanische Sicherungstechnik - VdS-Richtlinien für Hochwasserschutzsysteme für den Objektschutz - Allgemeine Anforderungen, Leistungskriterien und Prüfkriterien

Ausgabedatum
2022-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
17

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Kurzreferat

Diese Richtlinien beschreiben allgemeine Anforderungen und Prüfkriterien sowie den Prüfablauf von Hochwasserschutzsystemen für den direkten und indirekten Objektschutz. Die nachfolgenden Anforderungen und Prüfkriterien gelten, insofern nicht explizit ausgenommen, für beide Arten des Hochwasserschutzes. Weiterhin werden in diesen Richtlinien ausschließlich solche Hochwasserschutzsysteme betrachtet, die nicht fest in Hochwasserschutzmaßnahmen integriert sind wie z. B. Spundwände in oder Mauern auf Deichanlagen, bauliche Schutzobjekte gegen Murenabgänge oder Systeme, die planmäßig neben der eigentlichen Hochwasserschutzfunktion auch dem Wellenschutz dienen (z. B. im Küstenraum, an Seen, sehr breiten Flüssen oder Ästuaren). Solche Systeme sind individuell an die jeweiligen spezifischen Bedingungen (u. a. Wellenhöhe, Wellenperiode, Belastungsdauer) angepasst und lassen sich nicht nach diesen Richtlinien bewerten. Sicherung gegen Rückstau aus der Kanalisation, hochwassersichere Schachtabdeckungen und Leitungsdurchführungen sind nicht Gegenstand dieser Richtlinien. Zudem wird bei Hochwasserschutzsystemen, die in Schutzobjekten integriert sind oder direkt an diese anschließen, die grundsätzliche Eignung der Schutzobjekte (z. B. die konstruktive Stabilität oder die Materialgüte einer Hauswand) nicht betrachtet. Hochwasserschutzsysteme, die elektrische Leitungen oder Bauelemente beinhalten oder einer elektronischen Ansteuerung bedürfen, werden in diesen Richtlinien nicht betrachtet. Für Schutzsysteme dieser Art sind zusätzliche Anforderungen notwendig, die vorab mit der VdS-Zertifizierungsstelle abzuklären sind.
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