Kurzreferat
Diese Richtlinien legen Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für IRKameraeinrichtungen zur Temperaturüberwachung im Brandschutz innerhalb und außerhalb von Gebäuden fest. Sie dienen als Grundlage für die Ausstellung einer VdS-Anerkennung und setzen neben der Erfüllung der nachfolgenden Anforderungen die Durchführung einer regelmäßigen Produktüberwachung voraus. IR-Kameraeinrichtungen zur Temperaturüberwachung sind keine Brandmelder, für die europäische Normen vorliegen. IR-Kameraeinrichtungen zur Temperaturüberwachung im Brandschutz werten Infrarotstrahlung aus, um Temperaturen von Objekten und Oberflächen zu überwachen. IRKameraeinrichtungen können die Temperatur von Oberflächen messen und die Überschreitung eines oder mehrerer Grenzwerte(s) auf einer definierten Sensorfläche (Pixelanzahl) erkennen und diese Meldung an übergeordnete/nachgelagerte Systeme weiterleiten. IR-Kameraeinrichtungen können frühzeitig Temperaturauffälligkeiten in ihrem Überwachungsbereich erkennen und dienen so als Ergänzung zu Brandmeldeanlagen. Auch können sie z. B. das Personal vor Ort beim Einschätzen und Bewerten von Gefahrensituationen unterstützen. IR-Kameraeinrichtungen bestehen, wie in Abbildung 1-1 dargestellt, aus mindestens zwei Komponenten: - der IR-Kamera - der Auswerteeinheit: Diese dient der Auswertung von Signalen der IR-Kamera, sowie zur Erzeugung von Alarm- und Störungssignalen, ggf. zur Weiterleitung. Diese Komponenten können sich in einem Gehäuse befinden. Falls die IR-Kamera und die Auswerteeinheit sich in räumlich getrennten Gehäusen befinden, können zusätzliche Anforderungen gelten. IR-Kameraeinrichtungen können folgende optionale Komponenten umfassen: - Schwenk- und Neigeeinheit: Diese erlaubt es einen größeren Detektionsbereich zu überwachen. - Referenzstrahler des Antragstellers: Dieser kann z.B. zur internen Überprüfung der Temperaturmessung verwendet werden. - Schnittstelle: Diese ermöglicht die Signalübertragung von Alarm- und Störungssignalen an die Gebäudeleittechnik oder an eine BMZ. Eine Nutzung zusätzlicher Komponenten, wie z.B. einer erweiterten Visualisierungs- und Steuereinheit ist möglich. Die funktionsrelevanten Hardware-Komponenten der IRKameraeinrichtung müssen die in diesen Richtlinien festgelegten Anforderungen erfüllen.