Kurzreferat
In diesem Merkblatt wird der Inhalt der DIN 18008-4:2024-12 zusammengefasst und erläutert, wie bei der Anwendung der Norm vorzugehen ist. Alle Aspekte sind dabei zu berücksichtigen. In diesem Merkblatt wird darüber hinaus die gesamte Nachweiskette vom Glas über den Rahmen bis in den Baukörper berücksichtigt. Dazu werden auch die Befestigung absturzsichernder Bauteile und besondere Anwendungen, wie z.B. von bodentiefen Fenstern mit Öffnungsbegrenzern behandelt. Die DIN 18008-4 gilt für Vertikalverglasungen (≤ 10° Neigung zur Vertikalen) und zur Angriffsseite geneigte Horizontalverglasungen (> 10° geneigt), die Personen auf begehbaren Flächen gegen seitlichen Absturz sichern. Diese Norm löste die TRAV (Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen) ab. Die DIN 18008-4 muss für Fenster nicht angewendet werden, wenn andere konstruktive Maßnahmen die Absturzsicherung sicherstellen (z.B. "Französische Balkone"). Allerdings sind für an Fenstern befestigte "Französische Balkone" trotzdem Nachweise zur Ableitung von Holmlasten (inkl. Überlagerung) und Anprallasten über Blendrahmen und deren Befestigung in den Baukörper zu führen. Horizontalverglasungen nach DIN 18008-5 oder DIN 18008-6, die planmäßig begangen oder betreten werden können und gegen Durchsturz sichern sollen, werden hier nicht behandelt.