Entscheidung der Kommission vom 9. Dezember 1991 zur Festlegung der Bedingungen für die Notifikation der zum 18. September 1981 in der früheren Deutschen Demokratischen Republik im Verkehr befindlichen Chemikalien, die nicht im Verzeichnis nach Artikel 13 der Richtlinie 67/548/EWG stehen

Verwaltungsvorschrift

92/3/EWGEntsch:1991-12-09

Entscheidung der Kommission vom 9. Dezember 1991 zur Festlegung der Bedingungen für die Notifikation der zum 18. September 1981 in der früheren Deutschen Demokratischen Republik im Verkehr befindlichen Chemikalien, die nicht im Verzeichnis nach Artikel 13 der Richtlinie 67/548/EWG stehen

Englischer Titel
Commission Decision of 9 December 1991 establishing the conditions governing the notification of chemical substances existing on the market of the former German Democratic Republic prior to 18 September 1981 which do not appear on the inventory provided for in Article 13 of Directive 67/548/EEC
Ausgabedatum
1991-12-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
3

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Deutsch
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Dieser Artikel wurde geändert durch: 92/3/EWGEntschBer:1992-01-10

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