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Vornorm Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Vornorm legt die Anforderungen für den Aufbau und Betrieb von Systemen zur Branderkennung und örtlichen Warnung von Personen fest. Die örtliche Warnung erfolgt durch Alarmierungseinrichtungen. Die Auslösung der Warnsignale kann durch automatische Melder oder Handfeuermelder erfolgen. Anlagen, die bauaufsichtlich oder von anderen Genehmigungsstellen gefordert werden, sind nach dieser Vornorm zu planen, zu installieren und zu betreiben, soweit nicht behördlich Abweichendes vorgeschrieben ist. Auflagen aus dem Baugenehmigungsbescheid, gegebenenfalls dem darin aufgenommenen Brandschutzgutachten/-konzept sind zu berücksichtigen. Einsatzgebiete von Systemen zur Branderkennung mit örtlicher Warnung sind insbesondere Bauten mit besonderem Personenrisiko, zum Beispiel - Kindertagesstätten, - Heime, - Schulen, - Beherbergungsstätten (bis 60 Betten), - besondere gemeinsame Wohnformen für Senioren und Behinderte (ab 7 Personen), - Flüchtlingsunterkünfte. Der Betrieb ist mit der organisatorischen Alarmbehandlung und den Evakuierungsmaßnahmen abzustimmen. Bauordnungsrechtliche Anforderungen sind zu beachten. In dieser Vornorm wird eine Anlagenkonfiguration mit ausgesuchten EN-54-Komponenten beschrieben. Die einzelnen Komponenten weisen die Leistungsdetails auf, die für das Schutzziel relevant sind. Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN VDE V 0826-2:2018-07; VDE V 0826-2:2018-07 .