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DIN SPEC 91379:2018-02

Lateinische Zeichen in Unicode für die elektronische Verarbeitung von Namen

Englischer Titel
Latin characters in UNICODE
Ausgabedatum
2018-02
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
13
Verfahren
PAS
Ausgabedatum
2018-02
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
13
Verfahren
PAS

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Einführungsbeitrag

Das Thema "Lateinische Zeichen in Unicode für die elektronische Verarbeitung von Namen" liegt derzeit als Anfrage zur Erarbeitung einer DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren vor. Aktuell ist der Geschäftsplan für 4 Wochen vom 5.2.2018 bis zum 5.3.2018 auf der DIN-Webseite zur Kommentierung veröffentlicht. DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren werden durch Workshops (temporäre Gremien) erarbeitet. Die Erarbeitung und Verabschiedung des Dokuments wird durch die im Geschäftsplan genannten Verfasser erfolgen. Diese DIN SPEC wird auf dem Unicode-Standard basieren und wendet sich vorrangig an Behörden und Organisationen, die IT-Verfahren betreiben, welche dem bund-länderübergreifenden Datenaustausch oder dem Datenaustausch mit Bürgern und Wirtschaft dienen. Die DIN SPEC legt jene lateinischen Zeichen und Zeichensequenzen aus Unicode fest, die lateinische Zeichen im Sinne des Übereinkommens über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern sind, und insoweit für die elektronische Verarbeitung von Namen (i.w.S.) in Deutschland verbindlich sind. Sie ist notwendig, um im Rahmen des zunehmenden Datenaustauschs die einheitliche Darstellung von Namen (i. w. S.) bei Datenübermittlungen und der automatisierten Registerführung sicherzustellen. Der durch die DIN SPEC festgelegte Zeichenumfang soll Anforderungen an IT-Verfahren im Sinne eines Mindeststandards festlegen. Die Unterstützung darüber hinausgehender Zeichen (bis hin zur vollständigen Unterstützung des Unicode-Standards) kann und soll nicht ausgeschlossen werden, sofern nicht zusätzliche, fachliche Gründe dies erfordern. Vielmehr soll diejenige Mindestmenge an Zeichen festgelegt werden, deren Unterstützung in allen relevanten IT-Verfahren der öffentlichen Verwaltung gewährleistet ist, ohne dass es dafür gesonderter Vereinbarungen bedarf. Im Sinne des Investitionsschutzes soll die DIN SPEC den vom IT-Planungsrat und der Innenministerkonferenz derzeit bereits verbindlich vorgegebenen Standard "Lateinische Zeichen in Unicode, Version 1.1 vom 27.1.2012" angemessen berücksichtigen.

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