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Technische Regel Entwurf

VDI 2305:2023-10 - Entwurf

Emissionsminderung - Brandtechnologische Prüfstellen und Batterieprüfstellen - Einrichtungen zur Prüfung des Brandverhaltens und andere Abgas emittierende Prüflaboratorien

Englischer Titel
Emission control - Fire technology and battery testing facilities - Fire behaviour testing facilities and other waste gas emitting test laboratories
Ausgabedatum
2023-10
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
112

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Kurzreferat
In Deutschland werden weit über 100 Prüflaboratorien betrieben, in denen u.a. folgende Versuche durchgeführt werden: Versuche für die Beurteilung des Brandverhaltens von Bauteilen, Baustoffen und weiteren Materialien, zur Bestimmung des Feuerwiderstands von Bauteilen oder zum Nachweis der Wirksamkeit von Brandmelde und Löscheinrichtungen; sicherheitstechnische Versuche z.B. an elektrischen Energiespeichern, Solarmodulen und Brennstoffzellen; Versuche im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Bei der Durchführung solcher Versuche werden, je nach Prüfobjekt/-material und Prüfzeitraum, sehr große Abgasmengen mit zum Teil sehr gefährliche Schadstoffen emmitiert. Es sind Abgasvolumenströme bis zu 50000 m³/h bekannt. Derzeit gibt es keine einheitlichen Vorgaben für den Betrieb, die notwendigen Minderungsmaßnahmen sowie die Überwachung solcher Anlagen. In der Praxis existieren sehr unterschiedliche Lösungen für solche Anlagen und deren Abgasreinigung. Teilweise werden sie auch ohne Abgasreinigung betrieben. Die Richtlinie legt für diese Prüflaboratorien erstmals Mindestanforderungen an Planung, Bau, Betrieb und Überwachung fest, um die Umweltauswirkungen, die von diesen Anlagen ausgehen können, gemäß dem Stand der Technik zu vermeiden oder zu mindern.
Über dieses Produkt

Kontrolle und Reduzierung der Emissionen von Prüflaboratorien durch Maßnahmen in Planung, Bau und Betrieb

Emissionen entstehen nicht nur in Fabriken und im Straßenverkehr, sondern auch an einer Vielzahl von anderen Orten. Das deutsche Brandschutzprüfwesen gehört dazu, es floriert und emittiert relevante Abgasvolumenströme. Zu deren Regelung ist die vorliegende Richtlinie erarbeitet worden, sie füllt eine Leerstelle in den bisher existierenden Vorgaben durch verbindliche Festlegungen. Die Prüfung des Brandverhaltens erfolgt in verschiedenen Zusammenhängen und an unterschiedlichen Stätten. Dies können zum Beispiel Prüflaboratorien sein, in denen das Brandverhalten von Werkstoffen gemessen wird, oder in zunehmender Häufigkeit auch die Prüfung von Batterien, Solarmodulen und Brennstoffzellen. Auch die Effektivität von Löschanlagen kann in entsprechenden Prüfeinrichtungen gemessen werden. In Abhängigkeit vom Prüfmaterial werden dabei erhebliche und potenziell schädliche Abgase erzeugt. Die Richtlinie VDI 2305 wurde entwickelt, um einheitliche Standards für die Kontrolle von und den Umgang mit den in diesem Kontext entstehenden Emissionen zu schaffen. Sie wendet sich an Betreibende von Prüflaboratorien sowie an Institutionen und Sachverständige, die mit deren Überwachung betraut sind.


Verwendung der Richtlinie

Die Richtlinie VDI 2305 enthält die abgastechnischen Festlegungen für Prüflaboratorien. Sie dient der Einhaltung von Mindestanforderungen zum Schutz der Umwelt und Umgebung und ist anzuwenden bei der Konzipierung, der Umsetzung, im Betrieb und bei der Kontrolle. Als Prüflaboratorien im Sinne dieser Richtlinie gelten Einrichtungen zur Erfassung des Brandverhaltens von Bauteilen, Bau- und anderen Werkstoffen sowie Laboratorien, in denen Brand- und Löschvorrichtungen geprüft werden. Des Weiteren gilt sie für Prüflaboratorien, in denen Versuche im Rahmen von Forschung und Entwicklung durchgeführt werden, und für sicherheitstechnische Versuche an Batterien, Brennstoffzellen und Solarmodulen.

Inhalt der Richtlinie VDI 2305 sind Maßnahmen zur Kontrolle und Reduktion von Emissionen, die in den vorgenannten Einrichtungen entstehen. Sie bietet Hinweise zur Emissionsminderung durch prozessintegrierte, organisatorische und nachgeschaltete Maßnahmen sowie zur Messung und Auswertung von Emissionen und Immissionen. Neben der Überwachung und Minderung von Abgasen beinhaltet die Richtlinie Informationen zu geruchlichen und akustischen Emissionen und zum Umgang mit anfallenden Abfallprodukten und Abwässern.

Darüber hinaus werden arbeitsschutz- und sicherheitstechnische Aspekte angesprochen. Die Richtlinie verfügt zusätzlich über eine umfassende Übersicht der Prüfverfahren in der Brandprüfung im Anhang und über eine tabellarische Übersicht über die bei Brandprüfungen und im Brandfall möglicherweise anfallenden Schadstoffe. Eine detaillierte anschauliche Beschreibung verschiedener Brandprüfmethoden rundet diese Richtlinie ab.


Aus dem Inhalt

- Anwendungsbereich

- Begriffe

- Rechtlicher Rahmen

- Prüflaboratorien

- Relevante Abgasströme

- Emissionsminderungsmaßnahmen

- Emissionen/Immissionen

- Sonstige relevante Umwelteinflüsse

- Arbeitsschutz

- Sicherheitstechnik

- Anhang A: Prüfnormen mit Bezug zum Anwendungsbereich dieser Richtlinie

- Anhang B: Übersicht über mögliche Schadstofffreisetzungen und deren Emissionswerte gemäß TA Luft

- Anhang C: Beschreibung von Brandprüfmethoden unterschiedlichen Maßstabs (gemäß Abschnitt 4.3.1)

- Anhang D: Erläuterung zur Anwendung des Massenstroms als Bezugsgröße

Inhaltsverzeichnis
ICS
13.040.40
Auch enthalten in
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