Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf legt die Leistungsmerkmale tragbarer Leitern für die übliche Anwendung bei Feuerwehr und Rettungsdiensten fest und schließt Sicherheitsanforderungen mit ein. Es wurden ein Sicherheitsfaktor in der Größenordnung von 3 : 1 zugrunde gelegt und das Gesamtgewicht eines Feuerwehrangehörigen einschließlich persönlicher Ausrüstung und Atemschutzgerät mit 108 kg in Ansatz gebracht. Festgelegt werden Minimal- und/oder Maximalwerte, innerhalb derer sich der Anwender seine Anforderungen selbst festlegen kann.
Bei der Erarbeitung von DIN EN 1147 wurde berücksichtigt - und in der Einleitung von DIN EN 1147 ausdrücklich erwähnt -, dass es notwendig sein kann, zusätzliche Festlegungen zu treffen, weil tragbare Leitern bei den Feuerwehren innerhalb Europas unterschiedlich eingesetzt werden.
Der Arbeitsausschuss NA 031-04-09 AA "Sonstige Ausrüstung - SpA zu CEN/TC 192/WG 5" des FNFW hatte aus diesem Grund bereits im Jahr 2001 beschlossen, die von DIN EN 1147 nicht berücksichtigten, jedoch national notwendigen Informationen zu tragbaren Leitern, die von der Feuerwehr eingesetzt werden, in einem Beiblatt 1 zu DIN EN 1147 anzugeben, dessen aktuelle Ausgabe im November 2003 erfolgte.
Im informativen Anhang O dieses Norm-Entwurfs wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass Deutschland die Formulierung einer deutschen A-Abweichung im Unterabschnitt 6.2 zum Sprossenschutz vorschlagen muss, was allerdings bereits erfolgt ist. Eine A-Abweichung ist eine nationale Abweichung zum Normtext, die auf Vorschriften beruht, deren Veränderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt außerhalb der Kompetenz des nationalen CEN-Mitgliedes liegt. In den betreffenden CEN-Ländern gelten diese A-Abweichungen anstelle der Festlegungen der Europäischen Norm so lange, bis sie zurückgezogen sind. Auch für Frankreich und Schweden sich A-Abweichungen vorgesehen. Mit Resolution 170/2008 hat CEN/TC 192 dieser deutschen A-Abweichung bereits zugestimmt. Leider wurde der beschlossene Text in diesem Norm-Entwurf noch nicht berücksichtigt.
Der per Resolution beschlossene Text der deutschen A-Abweichung für den Unterabschnitt 6.2 zum Sprossenschutz lautet wie folgt: "6.2 - Sprossenschutz Gestützt auf § 6 von GUV-V D 36:1997-01, Unfallverhütungsvorschrift "Leitern und Tritte" mit Durchführungsanweisungen in Verbindung mit Abschnitt 6.3 von GUV-G 9102:2007-04, Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr, herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, sind bei tragbaren Feuerwehrleitern aus Aluminium Sprossenumhüllungen als Kälteschutz vorzusehen. Diese Sprossenumhüllungen müssen die Anforderungen an die rutschfeste Trittfläche nach dieser Norm erfüllen."
Im Rahmen der Einspruchsmöglichkeit zu diesem Norm-Entwurf wird die Aufnahme dieses bereits per Resolution 170/2008 beschlossenen Textes der deutschen A-Abweichung angemahnt.
Gegenüber der Vorgängerausgabe DIN EN 1147:2000-09 sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
Erarbeitet wurde der Europäische Norm-Entwurf vom CEN/TC 192 "Ausrüstung für die Feuerwehr" (Sekretariat: BSI, Vereinigtes Königreich). Er wird national vom Arbeitsausschuss NA 031-04-09 AA "Sonstige Ausrüstung - SpA zu CEN/TC 192/WG 5" im FNFW betreut.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1147:2010-10 .
Gegenüber DIN EN 1147:2000-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderung hinsichtlich des sicheren "Zusammenfahrens" der Schiebleiter beim Loslassen des Seils dahingehend ergänzt, dass der weitere sichere Einsatz der Leiter nicht beeinträchtigt wird; b) deutsche A Abweichung für den Unterabschnitt 6.2 zum Sprossenschutz aufgenommen; c) französischer Textvorschlag einer A-Abweichung für den Unterabschnitt 6.7 zum Wandabstand erwartet; d) bei der Inspektion und Instandhaltung in Anhang M auf geschultes Personal hingewiesen; e) Norminhalt redaktionell überarbeitet.