1. Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("EPD-Programm AGB") gelten für alle Verträge ("Verträge") der DIN Media GmbH ("DIN Media") mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, einer juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ("Kunde") über die Erbringung von IT-, Projektmanagement- und Beratungsleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung von Produktkategorieregeln (PCR) und/oder Umweltdeklarationen (EPD) sowie Product Carbon Footprints (PCF) und den damit verbundenen IT- und Projektmanagement-Leistungen gemäß den jeweiligen Ergänzenden Bedingungen ("Ergänzende Vertragsbedingungen"). Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann und insoweit Anwendung, soweit DIN Media diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zustimmt. Dies gilt auch, wenn DIN Media in Kenntnis von Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos Leistungen ausführt.
1.2. Sämtliche Leistungen der DIN Media werden auf der Grundlage dieser EPD-Programm AGB und der jeweiligen Ergänzenden Vertragsbedingungen erbracht. Diese EPD-Programm AGB und die jeweiligen Ergänzenden Vertragsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von IT- und Projektmanagement-Leistungen zwischen der DIN Media und dem Kunden, ohne dass hierfür ein erneuter Hinweis im Einzelfall erforderlich ist.
1.3. Diese EPD-Programm AGB und die jeweiligen Ergänzenden Vertragsbedingungen sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags zwischen DIN Media und dem Kunden.
1.4. Die jeweils aktuelle Fassung der Programmanleitung des DIN‑EPD‑Programms („Programmanleitung“) wird ebenfalls Bestandteil des Vertrags zwischen DIN Media und dem Kunden. Die Programmanleitung ist öffentlich zugänglich unter dinmedia.de/epd. Abweichende technische oder prozessuale Regelungen in der Programmanleitung gehen den Regelungen dieser AGB vor, soweit sie die EPD‑Prozesse betreffen.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Angebote des Lizenzgebers sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn DIN Media innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Bestellung diese in Textform bestätigt oder innerhalb dieses Zeitraums die vertragsgegenständliche Leistung beginnt zu erbringen.
2.2. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie von DIN Media ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Leistungserbringung DIN PCR-Erstellung
3.1. Die PCR dient als verbindliche methodische Grundlage für die Erstellung von Umweltproduktdeklarationen (EPDs) für eine definierte Produktkategorie gemäß DIN EN ISO 14025, DIN CEN ISO/TS 14027 (und ergänzend im Baubereich nach DIN EN 15804) und den Regelungen des DIN EPD-Programms.
3.2. DIN Media erbringt – abhängig vom beauftragten Leistungsumfang – insbesondere folgende Leistungen: DIN Media prüft den Bedarf für neue DIN PCRs, sofern keine geeignete Grundlage für die EPD-Erstellung vorliegt, und stellt entsprechende Vorlagen zur Verfügung. Sie beauftragt die Erstellung von DIN PCRs bei DIN e. V., einschließlich der Durchführung einer offenen Anhörung. Zudem beruft sie ein Ad-hoc-PCR-Prüfgremium zur fachlichen Prüfung und entscheidet über die Anerkennung von DIN PCRs sowie geeigneten PCRs aus anderen EPD-Programmen oder Institutionen. DIN Media veröffentlicht die finalen DIN PCRs und stellt eine öffentlich zugängliche Übersicht aller PCRs inklusive relevanter Metadaten bereit. Sie gewährleistet die eindeutige Identifikation und Versionierung der Dokumente sowie den Zugang zu aktuellen und historischen Versionen. DIN Media initiiert und steuert regelmäßige Überprüfungen bestehender DIN PCRs und anerkannter PCRs. Sie koordiniert notwendige Revisionsprozesse und kann diese bei Bedarf an DIN e. V. zur Überarbeitung weiterbeauftragen.
3.3. Nicht Bestandteil der Leistung ist insbesondere die Erstellung von Ökobilanzstudien oder EPDs auf Basis der PCR. Ebenfalls nicht umfasst sind Beratungsleistungen zur Produktoptimierung sowie zu Marketing- oder Kommunikationsstrategien. Eine Rechts- oder Zertifizierungsberatung außerhalb des PCR-Prozesses ist nicht Gegenstand des Auftrags. Darüber hinaus wird keine Garantie für die spätere Anerkennung oder Nutzung der PCR durch Dritte oder andere Programme übernommen.
4. Leistungserbringung DIN EPD- und PCF-Erstellung
4.1. Die EPD wird gemäß DIN EN ISO 14025 auf Basis einer gültigen PCR und der Programmanleitung erstellt und veröffentlicht. Der PCF wird gemäß DIN EN ISO 14067 auf Basis einer gültigen PCR und der Programmanleitung erstellt und veröffentlicht.
4.2. DIN Media erbringt – abhängig vom beauftragten Leistungsumfang – insbesondere folgende Leistungen: Sie übernimmt die formale Koordination der EPD-Erstellung, einschließlich der Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, der Unterstützung bei der Auswahl der anwendbaren PCR sowie der Koordination des Verifizierungsprozesses.
4.3. Darüber hinaus führt DIN Media das interne Final Review durch und trifft die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung der EPD und PCF zur Veröffentlichung. Im Rahmen der Veröffentlichung vergibt sie die EPD/PCF Dokumentennummer, veröffentlicht die EPD am Veröffentlichungsort des DIN EPD-Programms für 1 Jahr (bei gesonderter Beauftragung darüber hinaus) und stellt die EPD in den vorgesehenen Sprach- und Datenformaten bereit. Optional kann nach Vereinbarung auch die Veröffentlichung verifizierter Extrakte (z. B. Product Carbon Footprint) erfolgen.
4.4. Nicht Bestandteil der Leistung ist insbesondere die Erstellung der Ökobilanz (LCA) sowie die Erstellung des Inhalts der EPD oder des Hintergrundberichts. Ebenfalls nicht umfasst sind Beratungsleistungen zur Datenerhebung oder Modellierung. Eine Garantie für regulatorische Anerkennung, Förderfähigkeit oder Marktakzeptanz wird nicht übernommen. Darüber hinaus sind Übersetzungen durch Dritte außerhalb des DIN Sprachendienstes nicht Bestandteil der Leistung.
5. Leistungserbringung Beauftragung der Verifizierung
5.1. Im Rahmen der Verifizierung wird anhand des Hintergrundberichts zur Ökobilanz bestätigt, dass die in der EPD und PCF enthaltenen Daten und Informationen den festgelegten Anforderungen entsprechen. Die Verifizierung umfasst insbesondere die Prüfung der EPD im Hinblick auf Plausibilität, Datenqualität, Bilanzierungsmethodik, Übereinstimmung mit den Berechnungsregeln sowie die korrekte Darstellung der Ergebnisse und zusätzlicher Informationen.
5.2. Die Verifizierung erfolgt auf Grundlage der Programmanleitung des DIN EPD-Programms sowie der DIN EN ISO 14025 durch unabhängige externe Dritte. DIN Media beauftragt die Verifizierung durch unabhängige, im DIN EPD-Programm zugelassene Verifizier*innen, stellt die Konformität des Verifizierungsverfahrens mit dem DIN EPD Programm sicher und prüft die formalen Verifizierungsergebnisse.
5.3. Nicht Bestandteil der Verifizierungsleistung ist insbesondere die Überarbeitung der EPD, des Hintergrundberichts oder der zugrunde liegenden Ökobilanz (LCA). Ebenso erfolgt keine Beratung zur Datenerhebung, Modellierung oder methodischen Ausgestaltung sowie notwendige Klarstellungen. Eine Gewähr für die spätere regulatorische Anerkennung, Marktakzeptanz oder Nutzung der EPD/PCF wird nicht übernommen. Zudem umfasst die Verifizierung keine vollständige Prüfung aller Daten, sondern erfolgt risikobasiert auf Grundlage der bereitgestellten Unterlagen.
6. Ablehnung und Rückziehung von EPD
6.1. DIN Media ist berechtigt, die Veröffentlichung einer EPD abzulehnen oder eine EPD zurück zu ziehen, wenn
a) die formalen Anforderungen der Programmanleitung nicht erfüllt sind,
b) die Verifizierung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde oder wesentliche Mängel vorliegen,
c) sich nach der Veröffentlichung herausstellt, dass Inhalte fehlerhaft, unvollständig, irreführend oder nicht programmkonsistent sind,
d) ein Risiko für die Integrität oder Neutralität des DIN EPD Programms besteht.
6.2. Der Kunde hat unter den Voraussetzungen nach Ziff. 3.1. keinen Anspruch auf Veröffentlichung.
7. Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte der EPD
7.1. Die EPD steht im Eigentum des Kunden („EPD‑Inhaber“). Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche Rechte verfügt, die zur Einräumung der nachfolgenden Nutzungs‑ und Veröffentlichungsrechte erforderlich sind.
7.2. Der Kunde räumt DIN Media an der EPD das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein. Dies umfasst insbesondere aber nicht ausschließlich:
a) die Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung und Bereitstellung im EPD-Programm über den DIN Media Webshop ,
b) die Vervielfältigung, Archivierung und Speicherung in allen digitalen und physischen Formaten,
c) die Nutzung in Datenbanken, Registern und Informationssystemen des DIN‑EPD‑Programms,
d) die Weitergabe der EPD oder von Auszügen an im DIN EPD-Programm zugelassene, unabhängige Verifizierer*innen, Prüfgremien, externe EPD-Programme oder anerkannte Plattformen zur Anerkennung, Registrierung, Zweitveröffentlichung oder Verlinkung,
e) die Nutzung zur Qualitätssicherung, Revisionssicherheit, Weiterentwicklung und technischen Verbesserung des DIN‑EPD‑Programms sowie zur Dokumentation von Programmentscheidungen.
7.3. Der Kunde räumt DIN Media das ausschließliche Veröffentlichungsrecht an den EPD ein. Dies umfasst insbesondere die Erstveröffentlichung und sämtliche Folgeveröffentlichungen, die Versionierung, Aktualisierung, Verlängerung und Bereitstellung der EPD, die Veröffentlichung in den vorgesehenen Sprach- und Datenformaten. Eine Veröffentlichung durch den Kunden oder durch Dritte an anderer Stelle, in anderen Registern oder auf eigenen oder externen Plattformen sowie ein eigenständiges Hosting durch den Kunden ist nicht zulässig. Davon unberührt bleibt die Einbindung der EPD in externen Programmen oder anerkannten Plattformen, sofern die Veröffentlichung über DIN Media erfolgt oder DIN Media zustimmt.
7.4. Der Kunde ist berechtigt, seine EPD und daraus erstellte Extrakte für die eigene interne und externe Kommunikation zu nutzen. Die Nutzung erfolgt vorrangig über eine direkte Verlinkung auf den Veröffentlichungsort des DIN EPD-Programms bei DIN Media. Die Nutzung und Vervielfältigung der EPD an Dritte (z. B. in Ausschreibungen) ist nur dann zulässig, wenn eine Verlinkung technisch oder tatsächlich nicht möglich ist und der Kunde sicherstellt, dass die zum Zeitpunkt der Vervielfältigung gültige Fassung der EPD verwendet wird.
7.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Bearbeitungen, Veränderungen oder inhaltliche Modifikationen an der EPD vorzunehmen. Ausgenommen sind klar als solche gekennzeichnete Auszüge, Visualisierungen oder Zusammenfassungen, die den Inhalt der veröffentlichten EPD nicht verändern oder verfälschen.
7.6. Weitergehende oder zusätzliche Nutzungs‑, Veröffentlichungs‑ oder Bearbeitungsrechte können durch gesondert abzuschließende Urheber‑ und Nutzungsrechtseinräumungserklärungen vereinbart werden. Diese gehen den Regelungen dieser AGB vor.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1. Es gelten die im Angebot vereinbarte Vergütung sowie die vereinbarten Zahlungsbedingungen.
8.2. Der Kunde kommt automatisch spätestens 30 Kalendertage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, es sei denn, er hat die Nicht-Leistung nicht zu vertreten.
9. Haftung
9.1. Die DIN Media haftet nach den gesetzlichen Vorschriften (a) bei vorsätzlicher und grobfahrlässiger Schadensverursachung; (b) bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; (c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und (d) in dem Umfang einer übernommenen Garantie.
9.2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Zwecks des Vertrags ist und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalspflichten), ist die Haftung der DIN Media auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung der DIN Media ausgeschlossen.
9.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der DIN Media.
9.4. Die verschuldensunabhängige Haftung der DIN Media nach § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
9.5. Die DIN Media haftet nicht für Fehler in Daten, Berechnungen oder Dokumenten des Kunden, insbesondere nicht für Fehler in EPD‑Inhalten, LCA‑Modellen oder Hintergrundberichten. DIN Media übernimmt keine inhaltliche, fachliche oder ökobilanzielle Prüfung der durch den Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Berechnungen, Modelle, Hintergrundberichte oder EPD‑Inhalte. Die vollständige Verantwortung für Richtigkeit, Vollständigkeit, Plausibilität und normkonforme Erstellung sämtlicher Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden.
DIN Media führt lediglich eine formale Vollständigkeitsprüfung und eine administrative Prozessbetreuung gemäß der Programmanleitung durch.
9.6. Die DIN Media haftet nicht für die Entscheidungen der unabhängigen Verifizierer*innen oder für die fachliche Konformität der EPD.
9.7. Der Kunde als EPD-Inhaber trägt die volle Verantwortung für alle seine Aktivitäten und die Verwendung der EPD. Der EPD-Inhaber ist allein verantwortlich für alle Ansprüche, einschließlich Produkthaftungsansprüchen, die im Zusammenhang mit der Verwendung, Herstellung und dem Verkauf von Produkten durch den EPD-Inhaber entstehen können.
9.8. Bei Verlust von Daten haftet die DIN Media nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.
10. Datenschutz
10.1. Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern sowie etwaigen Unterauftragnehmern aufzuerlegen. Sie sind außerdem verpflichtet, sich wechselseitig bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit gemäß dem Vertrag zu unterstützen.
10.2. Sollte sich herausstellen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Parteien im Hinblick auf personenbezogene Daten den Abschluss zusätzlicher Vereinbarungen über den Datenschutz (z. B. einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO) erforderlich macht, wird der Kunde eine solche Vereinbarung mit dem Lizenzgeber schließen und die darin niedergelegten Pflichten einhalten, soweit dies erforderlich ist, um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten zu gewährleisten.
11. Geheimhaltung
11.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag und dessen Durchführung entstehen, geheim zu halten und ausschließlich für die in dem jeweiligen Vertrag beschriebenen Zwecke zu verwenden.
11.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine Mitarbeiter sicherzustellen.
11.3. Diese Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die dem Kunden bei Erhalt bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die von dem Kunden ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse entwickelt werden. Diese Verpflichtung gilt auch dann nicht, wenn der Kunde zur Offenlegung gesetzlich oder durch behördliche oder gerichtliche Anordnung verpflichtet ist.
11.4. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte ist nur durch vorherige schriftliche Zustimmung der DIN Media gestattet.
11.5. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
12. Aufrechnungsverbot
12.1. Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit sein dafür herangezogener Gegenanspruch
(a) entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder
(b) im Fall prozessualer Geltendmachung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung entscheidungsreif ist oder
(c) im Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) zum Hauptanspruch steht.
13. Höhere Gewalt
13.1. Die Parteien haften gegenüber der jeweils anderen Partei nicht hinsichtlich Leistungsverzögerungen, die sich aus höherer Gewalt ergeben, namentlich solcher Umstände, die außerhalb ihres jeweiligen Einflussbereichs liegen.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Die DIN Media behält sich das Recht vor, diese EPD-Programm AGB sowie die einzelnen Ergänzenden Vertragsbedingungen bei Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten jederzeit abzuändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges führt. Der Kunde wird spätestens zwei (2) Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf die geänderten EPD-Programm AGB oder Ergänzenden Vertragsbedingungen hingewiesen. Die geänderten EPD-Programm AGB oder geänderten Ergänzenden Vertragsbedingungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem Lizenzgeber schriftlich widerspricht. Auf diese Frist und die Folge des Versäumens der Frist wird der Lizenzgeber den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen.
14.2. Diese EPD-Programm AGB, die Ergänzenden Vertragsbedingungen und die Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesen EPD-Programm AGB, den Ergänzenden Vertragsbedingungen und den Verträgen einschließlich ihrer Wirksamkeit sind die an dem Sitz des Lizenzgebers zuständigen Gerichte. Die DIN Media ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der DIN Media Rechte oder Ansprüche aus den Verträgen an Dritte abzutreten.
14.4. Änderungen und Ergänzungen dieser EPD-Programm AGB oder der Ergänzenden Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
14.5. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieser EPD-Programm AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser EPD-Programm AGB unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass diese EPD-Programm AGB eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Regelung mit der gesetzlich zulässigen und durchführbaren Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Sollten diese EPD-Programm AGB unvollständig sein, werden die Parteien eine Vereinbarung mit dem Inhalt treffen, auf den sie sich im Sinne dieser EPD-Programm AGB geeinigt hätten, wenn die Regelungslücke bei Vertragsschluss bekannt gewesen wäre.