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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf enthält die Produkteigenschaften sowie Prüfverfahren für werksgefertigte zylindrische, liegende, einwandige (Typ S) und doppelwandige (Typ D) Stahltanks zur unterirdischen Lagerung (brennbarer und nichtbrennbarer) wassergefährdender Flüssigkeiten, die bei üblichen Umgebungstemperaturbedingungen (-20 °C bis +50 °C) in industriellen Prozessen und Tankstellen installiert sind, mit folgenden Anwendungsgrenzen fest: - Nenndurchmesser von 800 mm bis 3 000 mm; und - maximale Gesamtlänge bis zum 6-Fachen des Nenndurchmessers; und - Betriebsdruck (Po) von maximal 150 kPa (1,5 bar) (abs.) und minimal -5 kPa (-50 mbar); und - für doppelwandige Tanks mit einem Vakuum-Leckanzeigesystem, bei denen die kinematische Viskosität des Lagermediums 5 x 10-3 m2 s-1 nicht übersteigt. Tanks, die nach dem vorliegenden Norm-Entwurf ausgelegt wurden, ermöglichen eine Erddeckung von bis zu 1,5 m. Wenn eine Verkehrsbelastung auf der Oberfläche oder eine größere Erddeckung vorliegen, ist eine Berechnung erforderlich. Der vorliegende Norm-Entwurf gilt nicht für Tanks, die für die Lagerung und/oder Bereitstellung von Kraftstoffen für Heiz-/Kühlsysteme von Gebäuden oder für heißes und kaltes Wasser, das nicht für den Konsum durch Menschen gedacht ist, oder die Lasten und speziellen Maßnahmen unterliegen, wie sie in erdbebengefährdeten Gebieten notwendig sein können. Hilfestellung beim Einbau der Tanks wird in Anhang A gegeben, der allerdings keine speziellen Maßnahmen enthält, wie sie in Überschwemmungsgebieten notwendig sein können. Dieser Norm-Entwurf ist nicht für die Lagerung von Flüssigkeiten anwendbar, welche unter die in Tabelle 1 aufgeführten Gefahrgutklassen fallen, da von ihnen besondere Gefahren ausgehen: - Klasse 1 - Sprengstoffe; - Klasse 4.2 - Selbstentzündliche Stoffe; - Klasse 4.3 - Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln; - Klasse 5.2 - Organische Peroxide; - Klasse 6.2 - Ansteckungsgefährliche Stoffe - Klasse 7 - Radioaktive Stoffe, Blausäure oder blausäurelösliche Flüssigkeiten, Metallkohlenstoffe, Flusssäure, Bromsilberflüssigkeiten. Die erwähnten Klassifizierungen entsprechen den durch den Fachausschuss der Vereinten Nationen über den Transport gefährlicher Güter verabschiedeten Klassen (nicht zu verwechseln mit den Tankklassen nach 7.2). Dieses Dokument (prEN 12285-1:2016) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 265 "Metalltanks zur Lagerung von Flüssigkeiten" erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 104-01-02 AA "Werksgefertigte Metalltanks" im DIN-Normenausschuss Tankanlagen (NATank).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12285-1:2014-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12285-1:2018-12 .
Gegenüber DIN EN 12285-1:2003-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ausschluss von Tanks, die vom Mandat M/131 abgedeckt sind; b) der alte Abschnitt 3 Begriffe wurde mit dem alten Abschnitt 4 Symbole und Abkürzungen zusammengelegt; c) der alte Abschnitt 5 Bezeichnung und Bestellangaben wurde mit dem neuen Abschnitt 7 Klassifizierung zusammengelegt; d) der alte Abschnitt 6 Werkstoffe, Abschnitt 7 Konstruktion, Abschnitt 8 Herstellung und Abschnitt 10 Handhabung und Aufbau wurden durch den neuen Abschnitt 4 Produkteigenschaften ersetzt; e) der alte Abschnitt 9 Prüfung ist jetzt Abschnitt 5 Prüfung und Probenahmeverfahren; f) der alte Abschnitt 11 Kennzeichnung des Tanks und Angaben des Herstellers wurde mit dem neuen Abschnitt 8 Kennzeichnung und Beschilderung zusammengelegt. Die informativen Anhänge A und B geben weitere Hilfestellungen; A über die Beförderung, die Lagerung und die Aufstellungsverfahren und B über die zu wählenden Flüssigkeits-Werkstoff-Kombinationen. Anhang C bietet Hilfestellung in Bezug auf Umweltaspekte. Dieser Europäische Norm-Entwurf Werksgefertigte Tanks aus Stahl besteht aus 3 Teilen: - Teil 1: Liegende, zylindrische, ein- und doppelwandige Tanks zur unterirdischen Lagerung von brennbaren und nicht brennbaren wassergefährdenden Flüssigkeiten, die nicht für das Heizen und Kühlen von Gebäuden vorgesehen sind; - Teil 2: Liegende, zylindrische, ein- und doppelwandige Tanks zur oberirdischen Lagerung von brennbaren und nicht brennbaren wassergefährdenden Flüssigkeiten; - Teil 3: Liegende, zylindrische, ein- und doppelwandige Tanks zur unterirdischen Lagerung von brennbaren und nicht brennbaren wassergefährdenden Flüssigkeiten, die für das Heizen und Kühlen von Gebäuden vorgesehen sind.